Das Bundesverfassungsgericht hatte ja schon öfters
i. S. Rauchen entscheiden müssen.
Bei seiner letzten "großen" Entscheidung aus dem Jahr 1997 (2 BVR
1915/91 i. S. "Warnhinweise auf Zigarettenschachteln") wurde das BVerfG -
wie auch bei unserer aktuellen Entscheidung - mit "wissenschaftlichen" Studien
vom Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ) beliefert.
Zwei der drei Studien, auf die sich das
BVerfG bei seiner
Urteilsbegründung (2 BVR 1915/91, Rn 56) berief, bezogen sich auf eine
20- & 40-jährige "British-Doctors-Study" von Sir
Richard Doll.
Doch was lesen wir über diesen "Wissenschaftler"?
Ein im Dezember 2006 erschienener Artikel
wirft allerdings ein etwas anderes Licht auf sein Lebenswerk. Er enthüllt, dass
Sir Richard Doll jahrelang auf der Gehaltsliste des Monsanto-Konzerns stand, als
er unter anderem die Unbedenklichkeit von Agent
Orange bescheinigte. Auch von anderen Chemie-Konzernen wurde er für
Untersuchungen bezahlt, die beispielsweise Vinylchlorid eine Verbindung mit Krebs absprachen.
[Quelle:
Wikipedia, letzter Absatz;
auch taz (1.500 Dollar pro Tag)]
Also
ein Wiederholungstäter, der sich für seine "wissenschaftlichen"
Studien bezahlen ließ!
Hat unser Bundesverfassungsgericht überhaupt etwas daraus
gelernt, dass es schon bei früheren Entscheidung vom
DKFZ mit
(zumindest zwei von drei) Studien „beliefert“ wurde, die von einem
nachweislich
geschmierten "Wissenschaftler" stammen (siehe oben:
Wikipedia und taz)?
Es scheint nicht so, denn die Passivrauchstudie mit den 3301
Toten, die der aktuellen BVerfG-Entscheidung (und den Gesetzgebungsverfahren zu
den Rauchverboten in Kneipen) zu Grunde liegt, stammt vom DKFZ!!!
Dem DKFZ wird geglaubt und der einzige neutrale Sachverständige, der an der
Studie Zweifel hegt und die Auffassung vertritt, dass "die
Gesundheitsgefahren durch Passivrauchbelastung ... relativ gering und teilweise
nicht nachweisbar" seien, wird pauschal abgeschmettert (aktuelle
Entscheidung des BVerfG zur Zulässigkeit von absoluten Rauchverboten in
Gaststätten, Rn 111).
Schon etwas "komisch" - oder?
Unabhängig davon, dass dem BVerfG schon klar gewesen sein müsste, dass kein
Nichtraucher in eine Raucherkneipe rein muss - und das "dünne"
Hilfskonstrukt, dass Nichtrauchern in der Gastronomie nicht
genügend (???) Plätze zur Verfügung standen, überhaupt
nicht mit Zahlen belegt war - geschweige denn, den schwerwiegenden Eingriff in
die Grundrechte der Wirte rechtfertigen konnte.
Alles "sehr komisch"!
Ich möchte nicht zu weit gehen, aber ich zweifle doch "etwas", ob bei dieser
Grundsatzentscheidung des BVerfG der Schutz der Verfassung (und die
Bürgerrechte) professionell abgewogen wurden oder ob ohne Not politische
Zielvorgaben abgeschrieben und in die Urteilsbegründung übernommen wurden.
7. August 2008
Ich möchte Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich kein Jurist bin - keine Rechtsauskünfte erteile - und
das von mir
i. S. Rauchverbot niedergeschriebene lediglich meine persönliche Rechtsauffassung darstellt.
-.-
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