dass es für Nichtraucher ein Recht gibt,"in Gaststätten rauchfreie Räume zu finden, um uneingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können."
Das BVerfG stellt weiter als hinreichend bewiesene Tatsache fest,
dass es "keine ausreichenden Möglichkeiten für Nichtraucher gibt, in Gaststätten rauchfreie Räume zu finden"!
[Quelle: Entscheidung des BVerfG vom 30.7.2008, Randnummer [Rn] 102]
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Für mich entscheidend ist die Art und Weise, wie das Gericht mit der Tatsache umgeht, dass es eine bewusste und freie Entscheidung unserer Kunden ist, unser Lokal zu betreten.
Es ist bekanntlich jedem Bürger erlaubt (abgesichert durch Art. 2 Abs. 1 GG - Allgemeine Handlungsfreiheit) auch Handlungen vorzunehmen, welche möglicherweise Gefahren in sich bergen.
So, wie es die bewusste Entscheidung eines Rauchers ist, eine Schachtel Zigaretten zu öffnen und zu rauchen, ist es ebenfalls eine bewusste Entscheidung unserer Kunden, unsere klar an der Eingangstüre gekennzeichnete Raucherkneipe zu betreten! ...
... Fortsetzung hier! - Meine Reaktion auf das Urteil des BVerfG!