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Warten auf die Entscheidung des
Bayerischen Verfassungsgerichtshofes
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat nun entschieden und wir haben diese Entscheidung zunächst zur Kenntnis zu nehmen.

Rechtsprechung des BVerfG sind jedoch lediglich - und das wissen die wenigsten - die beiden Leitsätze am Anfang dieses Urteils. Diese Leitsätze besagen nur, dass wenn der Gesetzgeber Ausnahmen vom Rauchverbot zulässt, diese auch "gerecht" für wirtschaftlich besonders stark betroffene "Gruppen von Gaststätten" zu gelten haben und nicht "gleichheitswidrig" sein dürfen.

Alles andere, so zum Beispiel die Aussage, zu der sich das Bundesverfassungsgericht (in seiner Begründung) "verstiegen" hat, dass auch ein generelles Rauchverbot zulässig sein könnte - ist nicht gültige Rechtsprechung!

Ich vertrete nach wie vor die Auffassung, dass ein generelles Berufsverbot, eine öffentliche Raucherkneipe betreiben zu dürfen, weder mit dem Grundgesetz, noch mit unserer Bayerischen Verfassung vereinbar ist!

 Kein Passivrauchvermeider muss eine Raucherkneipe besuchen und somit durch ein Verbot von Raucherkneipen "geschützt" werden!

Jeder Bürger unseres FreiStaat Bayern kann selbst entscheiden, wo und wie er seine Freizeit verbringen will ...
& "wählen"!



Zwei Dinge sind zu tun:

1. Abwarten, wie der Bayerische Verfassungsgerichtshof u. a.

- über unsere Popularklage -

entscheidet und


2. am 28. September 2008 zur Landtagswahl gehen!

Euer
Robby Manz
www.raucherwirt.de

 
22. August 2008
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Ich möchte Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich kein Jurist bin - keine Rechtsauskünfte erteile - und das von mir i. S. Rauchverbot niedergeschriebene lediglich meine persönliche Rechtsauffassung darstellt.
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