Zur Startseite  

Volksbegehren schießt übers Ziel

Sehr schön, wer da alles mit „Nein“ stimmen würde, wenn da nicht doch noch dieser oder jener Zusatzwunsch in Erfüllung ginge.

Es gibt – per dieser Wahl – nur die beiden Alternativen: das radikale Rauchverbot in der Gastronomie einzufordern oder nicht. Und mit einem JA zeigen die Befürworter Ihre Bereitschaft und Ihren Willen, anderen Leuten ihren Beruf und ihre Freizeitgestaltung vorzuschreiben bzw. zu versagen! Mit einem NEIN wird lediglich dem erstmalig (!) einzuführenden radikalen Rauchverbot eine Abfuhr erteilt!

Und viele führende Verbotsbefürworter müssen es sich selbst einreden – übrigens nicht zum ersten Mal -, dass die anderen ja selbst schuld seien, wenn man ihnen die staatlichen Zwangsketten auferlegt. – Bedenklich! Und unter Berücksichtigung der aktuellen Situation in der Gastronomie geradezu grotesk.

War nicht vor kurzem noch das Hauptargument, NR könnten nicht mehr am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. - Und jetzt müssen auch Raucherkneipen und –nebenräume verboten werden, weil die Situation bei den Festzelten nicht befriedigend ist. Hut ab vor solchen „geistigen Fähigkeiten“.

Wahrscheinlich sind noch die Raucher schuld daran, dass das Volksbegehren total übers Ziel hinausschießt und nicht nur eine verbesserte und ausgewogenere Situation bei den Festzelten zum Ziel hatte.

Nochmal, es ist keineswegs verboten, Nichtrauchergaststätten, -kneipen oder –festzelte (selbst als NR) zu betreiben!
Sie wollen es jedoch im umgekehrten Fall den Rauchern verbieten!
 
24. Juni 2010
zum Textanfang - zur Startseite
Ich möchte Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich kein Jurist bin - keine Rechtsauskünfte erteile - und das von mir i. S. Rauchverbot niedergeschriebene lediglich meine persönliche Rechtsauffassung darstellt.
-.-
Copyright © Treff GmbH (Robert Manz), 2008-2011: Inhalte und Informationen auf dieser Homepage sind - im Sinne des deutschen UrhG sowie internationaler Übereinkommen - urheberrechtlich geschützt. Bestimmte Rechte vorbehalten.
Impressum      AGB