Sehr schön, wer da alles mit „Nein“ stimmen würde, wenn da nicht doch
noch dieser oder jener Zusatzwunsch in Erfüllung ginge.
Es gibt – per dieser Wahl – nur die beiden Alternativen: das radikale
Rauchverbot in der Gastronomie einzufordern oder nicht. Und mit einem JA
zeigen die Befürworter Ihre Bereitschaft und Ihren Willen, anderen
Leuten ihren Beruf und ihre Freizeitgestaltung vorzuschreiben bzw. zu
versagen! Mit einem NEIN wird lediglich dem erstmalig (!) einzuführenden
radikalen Rauchverbot eine Abfuhr erteilt!
Und viele führende Verbotsbefürworter müssen es sich selbst einreden –
übrigens nicht zum ersten Mal -, dass die anderen ja selbst schuld
seien, wenn man ihnen die staatlichen Zwangsketten auferlegt. –
Bedenklich! Und unter Berücksichtigung der aktuellen Situation in der
Gastronomie geradezu grotesk.
War nicht vor kurzem noch das Hauptargument, NR könnten nicht mehr am
gesellschaftlichen Leben teilnehmen. - Und jetzt müssen auch
Raucherkneipen und –nebenräume verboten werden, weil die Situation bei
den Festzelten nicht befriedigend ist. Hut ab vor solchen „geistigen
Fähigkeiten“.
Wahrscheinlich sind noch die Raucher schuld daran, dass das
Volksbegehren total übers Ziel hinausschießt und nicht nur eine
verbesserte und ausgewogenere Situation bei den Festzelten zum Ziel
hatte.
Nochmal, es ist keineswegs verboten, Nichtrauchergaststätten, -kneipen
oder –festzelte (selbst als NR) zu betreiben!
Sie wollen es jedoch im umgekehrten Fall den Rauchern verbieten!
24. Juni 2010
Ich möchte Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich kein Jurist bin - keine Rechtsauskünfte erteile - und
das von mir
i. S. Rauchverbot niedergeschriebene lediglich meine persönliche Rechtsauffassung darstellt.
-.-
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