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Bätzing hatte die Öffentlichkeit getäuscht!

Das Gesundheitsministerium erklärte sich im Rahmen der DEHOGA-Vereinbarung bereit, im Gegenzug auf eine Initiative zur Einführung eines gesetzlichen Rauchverbotes im Gastgewerbe zu verzichten.
Der zeitliche Ablauf stellte sich dann wie folgt dar: Ab dem 1. März 2006 hatten 30 % der Speisebetriebe 30 % ihrer Gastfläche als Nichtraucherzone auszuweisen.
Am 12. Dezember 2006 veröffentlichte die Bundesregierung eine Pressemitteilung mit dem Titel: "Bundesregierung ebnet Weg für mehr Nichtraucherschutz".
Aus dem Inhalt dieser Pressemitteilung:

"Zuvor beschloss das Kabinett Eckpunkte für mit den Ländern abgestimmte Initiativen.
Merkel äußerte sich zufrieden darüber, dass die Länder mitgeteilt hätten, sich in einer Arbeitsgruppe umfassend mit dem Thema Nichtraucherschutz auseinanderzusetzen. Es würden auch Vertreterinnen und Vertreter des Bundes eingeladen, in der Arbeitsgruppe mitzuarbeiten. ‘Das wird der Bund natürlich gern tun.’ …
Das Eckpunktepapier enthält auch den Appell an die Länder, in den Bereichen, für die sie Verantwortung tragen, wirksame Maßnahmen gegen das Passivrauchen zu treffen. Das gilt konkret für die landeseigenen beziehungsweise kommunalen Einrichtungen ..., aber auch für die Gaststätten."

Nach dieser Kabinettsentscheidung vom 12. Dezember 2006 und der Presseveröffentlichungen der Bundesregierung, nämlich im Januar und Februar 2007 (!), wurde dann im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit eine Studie erstellt, die feststellte, dass die zukünftige Vereinbarung, die ab dem 1. März 2007 (!) zu gelten hätte, nicht eingehalten "wurde".

Am 26. Februar 2007 stellte die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Frau Sabine Bätzing, diesen Bericht vom 19. Februar 2007 der Öffentlichkeit vor und erklärte: "Der Weg der Freiwilligkeit in der Gastronomie ist gescheitert" und weiter:

"Das Ergebnis unserer repräsentativen Untersuchung zeigt aber deutlich, dass der Nichtraucherschutz ohne gesetzliche Regelungen nicht zu erreichen ist. Von daher appelliere ich an die Ministerpräsidenten, das Rauchverbot in Gaststätten in allen Ländern lückenlos und ohne Sonderregelungen einzuführen."

Ich denke, diesen Sachverhalt darf man getrost als Täuschung der Öffentlichkeit bezeichnen!
 
21. Juni 2010
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Ich möchte Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich kein Jurist bin - keine Rechtsauskünfte erteile - und das von mir i. S. Rauchverbot niedergeschriebene lediglich meine persönliche Rechtsauffassung darstellt.
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