Das Gesundheitsministerium erklärte sich im
Rahmen der DEHOGA-Vereinbarung bereit, im Gegenzug auf eine Initiative zur
Einführung eines gesetzlichen Rauchverbotes im Gastgewerbe zu verzichten.
Der zeitliche Ablauf stellte sich dann wie folgt dar: Ab dem 1. März 2006
hatten 30 % der Speisebetriebe 30 % ihrer Gastfläche als Nichtraucherzone
auszuweisen.
Am 12. Dezember 2006 veröffentlichte die Bundesregierung eine
Pressemitteilung mit dem Titel: "Bundesregierung ebnet Weg für mehr
Nichtraucherschutz".
Aus dem Inhalt dieser
Pressemitteilung:
"Zuvor beschloss das Kabinett Eckpunkte für mit den Ländern
abgestimmte Initiativen.
Merkel äußerte sich zufrieden darüber, dass die Länder mitgeteilt hätten,
sich in einer Arbeitsgruppe umfassend mit dem Thema Nichtraucherschutz
auseinanderzusetzen. Es würden auch Vertreterinnen und Vertreter des Bundes
eingeladen, in der Arbeitsgruppe mitzuarbeiten. ‘Das wird der Bund natürlich
gern tun.’ …
Das Eckpunktepapier enthält auch den Appell an die Länder, in den
Bereichen, für die sie Verantwortung tragen, wirksame Maßnahmen gegen das
Passivrauchen zu treffen. Das gilt konkret für die landeseigenen
beziehungsweise kommunalen Einrichtungen ..., aber auch für die
Gaststätten."
Nach dieser Kabinettsentscheidung vom 12. Dezember 2006 und der
Presseveröffentlichungen der Bundesregierung, nämlich im Januar und Februar
2007 (!), wurde dann im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit eine
Studie erstellt, die feststellte, dass die zukünftige Vereinbarung, die
ab dem 1. März 2007 (!) zu gelten hätte, nicht eingehalten "wurde".
Am 26. Februar 2007 stellte die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Frau
Sabine Bätzing, diesen Bericht vom 19. Februar 2007 der Öffentlichkeit vor
und erklärte:
"Der Weg der Freiwilligkeit in der Gastronomie ist
gescheitert" und weiter:
"Das Ergebnis unserer repräsentativen Untersuchung zeigt aber deutlich, dass
der Nichtraucherschutz ohne gesetzliche Regelungen nicht zu erreichen ist.
Von daher appelliere ich an die Ministerpräsidenten, das Rauchverbot in
Gaststätten in allen Ländern lückenlos und ohne Sonderregelungen
einzuführen."
Ich denke, diesen Sachverhalt darf man getrost als Täuschung der
Öffentlichkeit bezeichnen!
21. Juni 2010
Ich möchte Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich kein Jurist bin - keine Rechtsauskünfte erteile - und
das von mir
i. S. Rauchverbot niedergeschriebene lediglich meine persönliche Rechtsauffassung darstellt.
-.-
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