Was Ihre Einlassung betrifft,
„dass wir von ‚Gastronomischen Betrieben‘ sprechen, die gleichermaßen
sowohl für den Besuch von Rauchern als auch für den von Nichtrauchern
gemacht sind“,
ist anzumerken, dass mit diesem Gedankengang viele Konsumangebote verboten
werden könnten, vom schönen großen Schwimmbecken über Puffs (zu wenig Angebt
für über die Hälfte der Bevölkerung) bis zu ungesunder Schokolade, da von
den Herstellern (einfach) nicht genug leckere Diätschokolade angeboten wird.
Sie verkennen völlig, dass Sie durch die Existenz von Raucherkneipen nicht
im Geringsten geschädigt werden.
2. April 2010
Ich möchte Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich kein Jurist bin - keine Rechtsauskünfte erteile - und
das von mir
i. S. Rauchverbot niedergeschriebene lediglich meine persönliche Rechtsauffassung darstellt.
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