Internetforen sind für den politischen
Meinungsbildungsprozess
imho nicht zu unterschätzen. Insbesondere wenn es sich, wie in dem
hier diskutierten Thread, nicht (nur) um "kommentierbare Tagesmeldungen"
handelt.
Vor gut zehn Jahren hatte "Otto-Normalbürger" über den "klassischen
Leserbrief" hinaus, kaum die Möglichkeit, öffentlich und detailliert seine
Sicht der Dinge darzustellen. Das Internet und die Foren im Speziellen
stellen nicht selten einen "tief(er)gehenden Fundus" dar, der durch die
"Mainstream-Medien" nicht abgedeckt wird.
Mit Ihrer Aussage, den eigenen „Standpunkt darzulegen und von anderen zu
lernen“ beschreiben Sie völlig zutreffend die „Wirkung“ der Foren (bei sich
und anderen - mit all den damit verbundenen [Manipulations-]Gefahren).
Zur „Wirkung“ eine Anmerkung: Vor genau drei Jahren (bereits nach dem
Stoiber-Entwurf) kündigte ich öffentlich an, mich nicht an das geplante
Rauchverbot für Gaststätten halten zu wollen. Begründung:
Der Staat hat erwachsenen Menschen nicht vorzuschreiben, wie sie ihre
Freizeit verbringen!
Kein Nichtraucher wird gezwungen, unser Lokal zu besuchen!
Unser Personal möchte am Arbeitsplatz rauchen können!
Mit meinem Hinweis, dass der Besuch einer klar gekennzeichneten
Raucherkneipe eine freiwillige und aktiv selbstbestimmte Handlung darstellt
(meinetwegen genauso, wie das Ziehen einer Schachtel Zigaretten aus einem
Automaten) und dadurch das vorgeschobene „Schutz-Argument“ nicht greift,
stand ich damals noch (fast) alleine da.
„Die Presse“ verschwieg dieses Argument und das Bundesverfassungsgericht
befasste sich schlichtweg nicht mit dieser verfassungsrechtlich bedeutsamen
eigenverantwortlichen (Vor-)Handlung.
„Alle Welt“ diskutierte die Gefahren des Passivrauches, welcher - im
Gegensatz zu beispielsweise Alkohol - automatisch Personen im Umfeld von
Rauchern schädigen bzw. töten sollte (oder eben nicht). Dass die
Freiwilligkeit des Besuches von Rauchergaststätten (und Rauchernebenräumen)
in eine breitere öffentliche Diskussion Einzug gehalten hat, ist meiner
Meinung nach den Internetforen zu verdanken.
Die Freiwilligkeit des Gaststättenbesuches hebelte jedenfalls unmittelbar
das vorgeschobene Schutz-„Argument“ der Verbotsbefürworter aus.
Parallel gab es das andere „Argument“ der Verbotsbefürworter, nämlich dass
NR nicht mehr am „gesellschaftlichen Leben“ teilnehmen könnten, wenn kein
staatliches Rauchverbot eingeführt würde. Hierzu lernte ich wiederum viel
aus dem Forum von Netzwerk-Rauchen, die (u. a.) aufzeigten, mit welcher
„Kaltblütigkeit“ die damalige Drogenbeauftragte der Bundesregierung,
Bätzing, - ich kann es nicht anders sagen – die bundesdeutsche
Öffentlichkeit „hinters Licht führte“. Ohne die dort verfügbare Information
hätte ich auch den einhellig berichtenden Medien geglaubt, dass die
sogenannte Freiwillige Vereinbarung mit der DEHOGA gescheitert war, da sich
die Wirte nicht daran gehalten hätten.
Dem war aber mitnichten so [Kurzfassung]: Frau Bätzing gab im Dezember 2006
eine Überprüfungsstudie in Auftrag, die im Januar und Februar 2007
durchgeführt wurde und berichtete am 26. Februar 2007 in einer
Pressekonferenz über das Scheitern, indem Sie der Gastronomie vorwarf, die
zukünftig (!) ab März 2007 einzuhaltenden Quoten nicht erfüllt „zu haben“.
(Näheres hierzu in meiner
Verfassungsbeschwerde ab Seite 8).
Mein Fazit zu Forennutzung: Ohne hätte es keinen so ausgeprägten Widerstand
gegen die Rauchverbotsgesetzgebung gegeben, bis hin zur „Demontage einer
2/3-Staatspartei“. Aber auch das Volksbegehren hätte sich bedeutend schwerer
getan, die nötigen Unterschriftsleister und Helfer zu mobilisieren. Und ohne
die Foren hätten die Raucher kaum Chancen, mit ihren Argumenten den
weltweiten (Medien-)WHO-Vorgaben Paroli zu bieten, so meine Meinung.
Nachteil, und das haben Sie nun in kürzester Zeit auch zu spüren bekommen:
persönliche Angiftungen und sachfremde Vorhaltungen, Verdrehungen. „Halt das
ganze Programm“, würde wohl „Dittsche“ im „wirklich wahren Leben“ sagen.
Good n8
2. April 2010
Ich möchte Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich kein Jurist bin - keine Rechtsauskünfte erteile - und
das von mir
i. S. Rauchverbot niedergeschriebene lediglich meine persönliche Rechtsauffassung darstellt.
-.-
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