Der Wunsch, dass Wirten die Wahlfreiheit (mit
Kennzeichnungspflicht) gegeben wird und dafür zu werben, muss zum jetzigen
Zeitpunkt nicht aufgeben werden. Was bitte soll daran „unaufrichtig“ sein,
wenn ich meiner Linie treu bleibe und schreibe: „dass beide
Zielgruppenangebote für Wirte ermöglicht werden.“
Ihre abwertende Bewertung, ich sei „unaufrichtig“, hätten Sie sich also
verkneifen können. Welches Ziel wird von Ihrer Seite verfolgt, wenn ich mich
in mindestens jedem zweiten Beitrag der Rauchverbotsbefürworter ähnlich
gelagerten Unterstellungen gegenübersehe: „Wer lange genug mit Dreck
beworfen wird, an dem bleibt auch was hängen!“??? Gemeinsame Strategie der
Herabsetzung und Diffamierung des politischen Gegners, wenn in der Sache
nicht beizukommen ist??? Ich werde auch „mal“ in der Sache falsch liegen,
aber dann wäre es guter politischer Stil, das Nachtreten zu unterlassen –
erst recht voreilig. Es sieht für Ihre Sache ja nicht schlecht aus.
Nun, Sie wissen, dass der Bayerische Landtag derzeit in Unterausschüssen
berät und noch einmal abschließend im Landtag entscheiden muss. Und Sie
wissen weiterhin von mir, dass zum jetzigen Zeitpunkt meine (politische)
Forderung lautet, dem Verbotsbegehren einen ebenso einfachen Gesetzentwurf
entgegenzustellen. Es gibt gute Gründe dafür und die CSU/FDP würde einen
„Quantensprung“ machen, wenn Sie aktiv politisches Rückgrat zeigt und sich
nicht in „pilatus‘scher“ Manier in Passivität zurückzieht: „Das Volk möge
entscheiden.“ Innerhalb der getränkeorientierten Gastronomie – mit der
künstlichen Grenzziehung, so dass in der einen im Hauptgastraum (an der
Theke) geraucht werden kann und in der anderen nicht – sehe ich nun mal
Ungerechtigkeiten.
Wir werden sehen. Noch ist nichts ausgeschlossen und voreilig
zurückzunehmen. Danach wird abzuwägen sein. Und ich räume Ihrer Seite
wirklich gute Chancen ein, die Ungleichbehandlungen beim bestehenden Gesetz
„anzuprangern“ und deshalb für die „einfache Lösung“ zu werben. Argumente
dafür habe ich selbst nicht wenige geliefert und juristisch – nicht
abschließend - angefochten. Es ändert auch nichts an meiner Geradlinigkeit
und einer später erforderlichen (abwägenden) Positionierung zum Entscheid.
Die juristischen Möglichkeiten werde ich selbstverständlich für meine Kneipe
einsetzen, solange noch Hoffnung besteht. Daran sollte nicht Verwerfliches
sein.
8. März 2010
Ich möchte Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich kein Jurist bin - keine Rechtsauskünfte erteile - und
das von mir
i. S. Rauchverbot niedergeschriebene lediglich meine persönliche Rechtsauffassung darstellt.
-.-
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