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Alkohol und Rauchverbot in Kneipen

"Alkoholtrinken gefährdet nicht unmittelbar den Mitbesucher der Gaststätte. Militante Raucher versuchen immer den Vergleich zwischen Rauchen und Trinken herzustellen um von den Gefahren des Rauchens und Passivrauchens abzulenken."
[Zitat von Chatpartner]

Ihr Verbotsbegehren will doch nicht „das Rauchen“ verbieten, sondern – in Abweichung zur bisherigen Rechtslage - Raucherkneipen bzw. den Betrieb von Rauchernebenräumen in Restaurants verbieten!!!

Insofern ist der Vergleich absolut gegeben, denn offensichtlich muss von den Initiatoren ein enormes Suchtpotenzial vorhanden (oder erkannt worden) sein, an einer Rauchergaststätte oder einem Rauchernebenraum nicht vorbeigehen zu können.

Wenn diese staatlichen Eingriffe in die individuellen Lebensgewohnheiten (einer 30%-Minderheit) erfolgreich praktiziert werden, so wird es später heißen:

Warum dann nicht auch bei … ?!?

Jeder wusste doch „damals, als das Volk entschieden hat“, dass man in Raucherkneipen und Rauchernebenräume nicht rein musste: „Da ging’s doch auch“.
 
4. März 2010
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Ich möchte Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich kein Jurist bin - keine Rechtsauskünfte erteile - und das von mir i. S. Rauchverbot niedergeschriebene lediglich meine persönliche Rechtsauffassung darstellt.
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