"Alkoholtrinken gefährdet nicht unmittelbar den Mitbesucher der
Gaststätte. Militante Raucher versuchen immer den Vergleich zwischen
Rauchen und Trinken herzustellen um von den Gefahren des Rauchens und
Passivrauchens abzulenken."
[Zitat von Chatpartner]
Ihr Verbotsbegehren will doch nicht „das Rauchen“ verbieten, sondern –
in Abweichung zur bisherigen Rechtslage - Raucherkneipen bzw. den
Betrieb von Rauchernebenräumen in Restaurants verbieten!!!
Insofern ist der Vergleich absolut gegeben, denn offensichtlich muss von
den Initiatoren ein enormes Suchtpotenzial vorhanden (oder erkannt
worden) sein, an einer Rauchergaststätte oder einem Rauchernebenraum
nicht vorbeigehen zu können.
Wenn diese staatlichen Eingriffe in die individuellen Lebensgewohnheiten
(einer 30%-Minderheit) erfolgreich praktiziert werden, so wird es später
heißen:
Warum dann nicht auch bei … ?!?
Jeder wusste doch „damals, als das Volk entschieden hat“, dass man in
Raucherkneipen und Rauchernebenräume nicht rein musste: „Da ging’s doch
auch“.
4. März 2010
Ich möchte Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich kein Jurist bin - keine Rechtsauskünfte erteile - und
das von mir
i. S. Rauchverbot niedergeschriebene lediglich meine persönliche Rechtsauffassung darstellt.
-.-
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