Angebliche Lockerung begründet Totalverbot
Wie Sie wissen, bin ich erklärtermaßen für eine
Wahlfreiheit der Wirte mit Kennzeichnungspflicht. Kontrollschwierigkeiten
sehe ich dabei nicht.
Die derzeitige Situation ist - vielleicht absichtlich - der geltenden
Gesetzeslage geschuldet, die von den beiden Regierungsparteien "fälschlich"
als "Lockerung" der Öffentlichkeit verkauft wurde.
Die Raucherclubs waren - vor Ihrer Abschaffung - in aller Regel eindeutig
(erkennbar und kontrolliert) ... und dies spricht gegen Ihre Skepsis, dass
die ordentliche Kennzeichnung nicht kontrolliert werden könnte und somit
eine Forderung nach Totalverbot begründet.
1. März 2010
Ich möchte Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich kein Jurist bin - keine Rechtsauskünfte erteile - und
das von mir
i. S. Rauchverbot niedergeschriebene lediglich meine persönliche Rechtsauffassung darstellt.
-.-
Copyright © Treff GmbH (Robert Manz), 2008-2011: Inhalte und Informationen
auf dieser Homepage sind - im Sinne des deutschen UrhG sowie internationaler Übereinkommen - urheberrechtlich geschützt.
Bestimmte Rechte vorbehalten.