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Angebliche Lockerung begründet Totalverbot

Wie Sie wissen, bin ich erklärtermaßen für eine Wahlfreiheit der Wirte mit Kennzeichnungspflicht. Kontrollschwierigkeiten sehe ich dabei nicht.

Die derzeitige Situation ist - vielleicht absichtlich - der geltenden Gesetzeslage geschuldet, die von den beiden Regierungsparteien "fälschlich" als "Lockerung" der Öffentlichkeit verkauft wurde.

Die Raucherclubs waren - vor Ihrer Abschaffung - in aller Regel eindeutig (erkennbar und kontrolliert) ... und dies spricht gegen Ihre Skepsis, dass die ordentliche Kennzeichnung nicht kontrolliert werden könnte und somit eine Forderung nach Totalverbot begründet.
 
1. März 2010
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Ich möchte Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich kein Jurist bin - keine Rechtsauskünfte erteile - und das von mir i. S. Rauchverbot niedergeschriebene lediglich meine persönliche Rechtsauffassung darstellt.
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