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Kennzeichnungspflicht

Sie selbst nennen sich doch auch nicht "Raucherkneipe" sondern Pilsbar bzw. Cybercafe. ... Und jetzt wechseln Sie wieder von "Kneipe" auf "Gaststätten".
[Zitat von Chatpartner]

Wenn Sie sonst keine Probleme haben! Sie dürfen die beiden Begriffe auch tauschen. Es ändert inhaltlich nichts. Auch Sie haben die WAHL!

Und - nebenbei - unsere Kneipe ist so dermaßen klar als Raucherkneipe - auch wortwörtlich (in einem großen Schriftzug) - bezeichnet, dass Sie mit diesem "Nebenkriegsschauplatz" nicht weiterkommen.

Eine Kennzeichnungspflicht dürfte wohl das geringste - kontrollierbare - Problem sein und die Forderung in Ihrem Schlusssatz ("Rauchverbot in Gaststätten ohne Ausnahme.") nicht begründen.

Nichtraucher-Restaurants sollten doch auch nach geltender Rechtslage ausreichend vorhanden sein, um der Forderung der Nichtraucher zu entsprechen, "am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können".

Ansonsten gilt weiterhin, dass Sie durch Raucher-Restaurants (!) nicht belästigt würden. - Aber ich kenne wirklich wenig Raucher, die mehr Raucher-Restaurants fordern, so wie Sie im umgekehrten Fall.
 
1. März 2010
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Ich möchte Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich kein Jurist bin - keine Rechtsauskünfte erteile - und das von mir i. S. Rauchverbot niedergeschriebene lediglich meine persönliche Rechtsauffassung darstellt.
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