Sie selbst nennen sich doch auch nicht
"Raucherkneipe" sondern Pilsbar bzw. Cybercafe.
...
Und jetzt wechseln Sie wieder von "Kneipe" auf "Gaststätten".
[Zitat von Chatpartner]
Wenn Sie sonst keine Probleme haben! Sie dürfen die beiden Begriffe auch
tauschen. Es ändert inhaltlich nichts. Auch Sie haben die WAHL!
Und - nebenbei - unsere Kneipe ist so dermaßen klar als Raucherkneipe - auch
wortwörtlich (in einem großen Schriftzug) - bezeichnet, dass Sie mit diesem
"Nebenkriegsschauplatz" nicht weiterkommen.
Eine Kennzeichnungspflicht dürfte wohl das geringste - kontrollierbare -
Problem sein und die Forderung in Ihrem Schlusssatz
("Rauchverbot in
Gaststätten ohne Ausnahme.") nicht begründen.
Nichtraucher-Restaurants sollten doch auch nach geltender Rechtslage
ausreichend vorhanden sein, um der Forderung der Nichtraucher zu
entsprechen, "am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können".
Ansonsten gilt weiterhin, dass Sie durch Raucher-Restaurants (!) nicht
belästigt würden. - Aber ich kenne wirklich wenig Raucher, die mehr
Raucher-Restaurants fordern, so wie Sie im umgekehrten Fall.
1. März 2010
Ich möchte Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich kein Jurist bin - keine Rechtsauskünfte erteile - und
das von mir
i. S. Rauchverbot niedergeschriebene lediglich meine persönliche Rechtsauffassung darstellt.
-.-
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