Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) spielt in
diesem „Machtspiel“ eine nicht unerhebliche Rolle, bzw. hat diese gespielt.
Und zwar eine Rolle, die meiner Meinung nach - und ich hoffe, dass ich dies
in dieser vorsichtigen Form sagen darf –
imho (!) seinem
Auftrag und seiner Würde nicht entspricht.
Wenn ich schon so etwas schreibe, muss es wohl auch (kurz) begründet werden:
Das BVerfG hat sich aus einer Flut an Klagen drei Beschwerdeführer
ausgesucht (!!!), die allesamt die Rauchverbotsgesetzgebung nicht in ihrer
Gesamtheit angefochten haben, sondern lediglich Ausnahmen für ihre
spezifischen Bedingungen forderten (2x Einraumgaststätten und eine
Discothekenbetreiberin). Darüber hinaus hat es zwei
Nichtraucherschutzvereinigungen dem Verfahren hinzugezogen aber keine
Vereinigung der Raucher.
Dann hat es das Verfassungsgericht doch tatsächlich fertiggebracht, den
Beschwerdeführern in einem rechtswirksamen Leitsatz (nichts anderes ist
Rechtsprechung des BVerfG)
zu entsprechen und gleichzeitig –
rechtsunwirksam – in der Urteilsbegründung öffentlich zu erklären, dass ein
totales Rauchverbot mit der Verfassung vereinbar ist. Begründet wurde dies
mit der gescheiterten sogenannten „Freiwilligen Vereinbarung (mit der
DEHOGA)“, die jedoch nicht wirklich gescheitert ist, sondern von der
damaligen Drogenbeauftragten der Bundesregierung nur so „dargestellt“ wurde.
Schärfere Worte darf ich hier wohl nicht verwenden (Siehe unsere
Verfassungsbeschwerde ab
Seite 8:
http://www.treff.de/Inhalte/2009-08-...erde_final.pdf).
Auf die Ablehnung, also unsere Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung
anzunehmen, haben wir mit folgendem Schreiben reagiert: (
http://www.treff.de/Inhalte/2009-10-..._bayverfgh.pdf).
Dieses ging an den Bayerischen Verfassungsgerichtshof, dessen Entscheidung
zu unserer Popularklage noch aussteht. Das letztgenannte Schreiben sollte
Ihnen klarmachen, worum es - verfassungsrechtlich - geht.
Das Bundesverfassungsgericht hat sich bis heute simpel und einfach nicht mit
den Grundrechten - die bei einem freiwilligen Besuch von Gaststätten
miteinander kollidieren - auseinandergesetzt.
1. März 2010
Ich möchte Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich kein Jurist bin - keine Rechtsauskünfte erteile - und
das von mir
i. S. Rauchverbot niedergeschriebene lediglich meine persönliche Rechtsauffassung darstellt.
-.-
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