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Bundesverfassungsgericht (BVerfG)

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) spielt in diesem „Machtspiel“ eine nicht unerhebliche Rolle, bzw. hat diese gespielt. Und zwar eine Rolle, die meiner Meinung nach - und ich hoffe, dass ich dies in dieser vorsichtigen Form sagen darf – imho (!) seinem Auftrag und seiner Würde nicht entspricht.

Wenn ich schon so etwas schreibe, muss es wohl auch (kurz) begründet werden: Das BVerfG hat sich aus einer Flut an Klagen drei Beschwerdeführer ausgesucht (!!!), die allesamt die Rauchverbotsgesetzgebung nicht in ihrer Gesamtheit angefochten haben, sondern lediglich Ausnahmen für ihre spezifischen Bedingungen forderten (2x Einraumgaststätten und eine Discothekenbetreiberin). Darüber hinaus hat es zwei Nichtraucherschutzvereinigungen dem Verfahren hinzugezogen aber keine Vereinigung der Raucher.
Dann hat es das Verfassungsgericht doch tatsächlich fertiggebracht, den Beschwerdeführern in einem rechtswirksamen Leitsatz (nichts anderes ist Rechtsprechung des BVerfG) zu entsprechen und gleichzeitig – rechtsunwirksam – in der Urteilsbegründung öffentlich zu erklären, dass ein totales Rauchverbot mit der Verfassung vereinbar ist. Begründet wurde dies mit der gescheiterten sogenannten „Freiwilligen Vereinbarung (mit der DEHOGA)“, die jedoch nicht wirklich gescheitert ist, sondern von der damaligen Drogenbeauftragten der Bundesregierung nur so „dargestellt“ wurde. Schärfere Worte darf ich hier wohl nicht verwenden (Siehe unsere Verfassungsbeschwerde ab Seite 8: http://www.treff.de/Inhalte/2009-08-...erde_final.pdf).

Auf die Ablehnung, also unsere Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen, haben wir mit folgendem Schreiben reagiert: (http://www.treff.de/Inhalte/2009-10-..._bayverfgh.pdf).

Dieses ging an den Bayerischen Verfassungsgerichtshof, dessen Entscheidung zu unserer Popularklage noch aussteht. Das letztgenannte Schreiben sollte Ihnen klarmachen, worum es - verfassungsrechtlich - geht.

Das Bundesverfassungsgericht hat sich bis heute simpel und einfach nicht mit den Grundrechten - die bei einem freiwilligen Besuch von Gaststätten miteinander kollidieren - auseinandergesetzt.
1. März 2010
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Ich möchte Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich kein Jurist bin - keine Rechtsauskünfte erteile - und das von mir i. S. Rauchverbot niedergeschriebene lediglich meine persönliche Rechtsauffassung darstellt.
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