"Wenn du die Wahrheit erkennen
willst, dann sei weder für noch gegen etwas."
Am 4. Juli 2010 wird das bayerische Wahlvolk
(vermutlich) aufgerufen, in einem Volksentscheid darüber abzustimmen, ob
Raucherkneipen verboten werden oder nicht.
In einem Land, in dem das Verfolgen von
Eigeninteressen durchaus legitim ist, stehen die Chancen für Raucher(wirte),
den anstehenden Volksentscheid zu gewinnen, zunächst nicht sonderlich gut,
wenn man die "Größenverhältnisse" der "gegenüberstehenden Kontrahenten"
(Raucher und Nichtraucher) betrachtet.
Dennoch soll hier der Versuch gewagt werden, mit
Argumenten und Hintergrundinformationen auch diejenigen in der Bevölkerung
zu überzeugen, deren Eigeninteressen beim anstehenden Volksentscheid auf den
ersten Blick andere bzw. nicht tangiert sind und daher beabsichtigen, nicht
zur Wahl zu gehen:
Zum Rauchen selbst dürfte wohl (nahezu) jeder
eine feste Meinung haben. Sie ist auf beiden Seiten zu respektieren
und steht - wie noch aufzuzeigen ist - nicht zur Abstimmung.
Wir können durchaus festhalten, dass Rauchen in
der Gesellschaft als selbstschädigende Handlung angesehen wird.
Die Verbotsbefürworter legten nun als Grundlage
für ihre Forderung nach Rauchverboten eine Studie vor, welche belegen
sollte, dass in ganz Deutschland jährlich 3301 Passivrauchtodesopfer zu
beklagen seien. Diese ihrer Meinung nach vermeidbaren Todeszahlen
begründeten die staatliche Schutzpflicht vor Passivrauch - so die Auffassung
der Nichtraucherschützer. Der Unterzeichner würde noch einen Schritt
weitergehen und durchaus zugestehen, dass simpel und einfach vielen
Nichtrauchern der Rauch "stinkt". Letzteres dürfte wohl auch der Hauptgrund
für die berechtigte Forderung sein, in öffentlichen Gebäuden von Rauch
verschont zu werden. Auch im Bereich der Speisegastronomie setzten sich
zunehmend diese - von den Rauchern akzeptierten - Wünsche durch. Soweit der
Status quo.
Nun soll das Volk darüber entscheiden, ob in
allen Kneipen und Gaststätten ein gesetzliches Rauchverbot herrschen soll.
Hierzu ist als wichtigstes Argument darauf
hinzuweisen, dass der Besuch einer klar gekennzeichneten Raucherkneipe eine
völlig freiwillige Handlung darstellt. Im Gegensatz zu öffentlichen Gebäuden
muss niemand eine Raucherkneipe besuchen. Sie stellt ein
Konsumangebot dar,
genauso wie viele andere "ungesunde" Produkte auch, die im Rahmen unserer
Marktwirtschaft angeboten werden. Es ist ein gewaltiger Unterschied, ob man
dort hin muss (öffentliche Einrichtungen) oder nicht (Raucherkneipe).
Wir können festhalten, dass aus Sicht der Gäste
das "Schutzargument" ein Scheinargument ist, da niemand vor der
eigenverantwortlichen Handlung, eine Raucherkneipe aufzusuchen, geschützt
(!) werden muss. Es handelt sich um reinste staatliche Bevormundung!
Es wäre schon paradox, wenn die
eigenverantwortliche Handlung des Rauchens mit dem Selbstschädigungsrecht in
unserer Verfassung vereinbar ist, der eigenverantwortliche Besuch einer
Raucherkneipe aber eine staatliche Schutzpflicht begründet. - Man möge sich
nur eine solch orwellsche Zukunft vorstellen, bei der der Staat mit seinen
Machtmitteln dem Bürger vorschreibt, was er zu tun und welche ungesunde
Handlung er zu unterlassen habe.
Das Verbot von Raucherkneipen ist ein massiver Einschnitt in die Lebensgewohnheiten und Freizeitaktivitäten von vielen Rauchern!
Aber auch unser Personal (sowie der
Unterzeichner) haben das Recht, ihren Beruf frei wählen zu dürfen. Von den
Verbotsbefürwortern wird "als letztes verbleibendes Argument" angeführt,
dass es ja mit dem Verbot von Raucherkneipen darum ginge, das dort
beschäftigte Personal zu "schützen". Auch hierbei handelt es sich ebenfalls
um einen staatlichen Zwangsschutz gegen den Willen der Betroffenen, die sich
bewusst und gezielt - meist, weil selbst Raucher(innen) - in einem solchen
Betrieb vor Ort beworben haben, von dem sie ganz genau die Rahmenbedingungen
kannten. Viele Beschäftigte wünschen sich regelrecht einen solchen
Arbeitsplatz haben zu dürfen, an dem sie Rauchen können. Auch bezüglich
unserer Angestellten besteht also kein Schutzbedürfnis, der im Übrigen auch
formalrechtlich nicht dem Bayerischen Landesgesetzgeber zusteht, da der Bund
hierzu eindeutige gesetzliche Regelungen erlassen hat.
Alle unsere Mitarbeiter haben - völlig freiwillig
(!) -
erklärt, dass sie vom Gesetzgeber nicht zwangsgeschützt werden wollen.
Eine Entscheidung zu unserer Popularklage vor dem
Bayerischen Verfassungsgerichtshof steht hierzu noch aus.
Es bleibt folgendes festzustellen:
Raucher- und Nichtrauchergaststätten können nebeneinander existieren und unterschiedliche Kundenbedürfnisse befriedigen.
Dies ist ureigenster Auftrag der Gastronomie!
"Wenn du die Wahrheit erkannt hast, dann
wähle auch entsprechend!"