Zitat eines Chat-Partners bei der Augsburger
Allgemeinen (Forum):
"Nein, genau das Gegenteil ist der Fall. Sie bzw. die Raucherseite müssen den
Beweis erbringen, dass Passivrauch absolut unschädlich ist."
[Antwort:]
Der Passivrauch in einer Raucherkneipe ist absolut
unschädlich für einen an der
frischen Luft vorbeischlendernden
Bevormundungssüchtigen!
Welchen Beweis wollen Sie denn noch?
Da darauf immer das
"Argument" folgt, Nichtraucher könnten nicht am
gesellschaftlichen Leben teilnehmen, bitte ich nun Ihrerseits um einen
entsprechenden Beweis.
Oder ums mit Ihren Worten zu formulieren:
Sie, beziehungsweise die Nichtraucherseite müssen den Beweis erbringen, dass
Sie nicht mehr am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können, wenn Wirte
entsprechend ihrer grundgesetzlich verbürgten Berufsfreiheit Raucherkneipen
- in der der Wirt seinen Gästen das Rauchen gestattet - anbieten.
Und - dann, ja bitte dann noch einen
"Beweis" - warum das
Handlungsfreiheitsrecht von Nichtrauchern mehr Wert sein soll, als das
Handlungsfreiheitsrecht der Raucher, eine solche Einrichtung - die
vollkommen bewiesen niemanden mit Passivrauch schädigt - zu betreiben
beziehungsweise zu besuchen.
(Ganz abgesehen von den noch höherwertigen
Verfassungsrechten der Wirte: Berufsfreiheit und Eigentumsgarantie.)
Fazit: Es ist bewiesen, dass Raucherkneipen nicht im Geringsten einen
Passivrauchvermeider stören, schädigen, töten! Dem Schutzbedürfnis der
Nichtraucher wurde an all denjenigen Orten entsprochen, zu denen
Nichtraucher (rauchfreien) Zugang und Aufenthalt in Durchsetzung ihrer
Interessen beanspruchten und tatsächlich hin müssen.
Klar gekennzeichnete Raucherkneipen begründen kein Schutzbedürfnis für
Nichtraucher! Das verlogene Schutzargument zieht in Bezug auf das geforderte
Verbot von Raucherkneipen genau so viel oder so wenig, wie in Bezug auf
fette Schweinshaxen, Alkohol, Blümchentees, Hardrockschuppen oder Puffs.
Ein gesetzliches Verbot von Raucherkneipen stellt einen unzulässig
übertriebenen staatlichen Eingriff in die Grundrechte der Raucher und ihrer
Wirte dar! Grundlos!
Oder kann man demnächst unter Ihrer führenden Mitwirkung mit mehreren
(anderen) Volksbegehren rechnen, welche dann zur Begründung des Verbotes
eines x-beliebigen Produktes - neben Gesundheitsgefahren - das Argument
anführt: Wieso (nicht), Raucherkneipen konnten doch auch verboten werden,
obwohl jeder wusste, dass man dieses Angebot bewusst, gezielt und freiwillig
konsumiert!
Auch Personal genießt -
eigentlich - in unserem Land Berufsfreiheit
(Arbeitsplatzwahl)!
Es wird sich gezielt vor Ort beworben! Und ein solcher Arbeitsplatz vielfach
gewünscht, wenn ich das noch hinzufügen darf.
13. Dezember 2009
Ich möchte Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich kein Jurist bin - keine Rechtsauskünfte erteile - und
das von mir
i. S. Rauchverbot niedergeschriebene lediglich meine persönliche Rechtsauffassung darstellt.
-.-
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