[@Chatpartner:]
Sie sollten den Unterschied erkennen, dass ich mich
gezwungenermaßen mit Pseudostudien beschäftigen muss und diese angeblich
„wissenschaftlichen“ Studien auf extrem tönernen Füßen stehen.
Sie werden jedoch bei meinen Beiträgen nichts finden, dass
ich die Gefahren des Rauchens (!!!) ins Lächerliche ziehe oder gar bestreite.
Lächerliche Studien (!) – und insbesondere ihre aberwitzigen
Schlussfolgerungen - sind etwas anderes.
Sie wissen – weil wir hier schon darüber diskutiert haben –
dass beispielsweise das Statistische Bundesamt sinngemäß belegt hat, dass
Menschen, die an Raucherkrankheiten sterben, durchschnittlich sieben Jahre
früher sterben. Dies bezieht sich auf 5 % (!!!) der Sterbefälle insgesamt.
Dadurch kann nicht der Schluss gezogen werden, dass Raucher
überhaupt früher sterben.
Sie sterben – zu 5 % - an raucherspezifischen
Krankheiten.
Keine Aussage wurde getroffen, ob nicht andere Krankheiten –
beispielsweise stressbedingte, bzw. Viren- & Bakterienkrankheiten – durch das Rauchen
und damit durch den gezielten Einsatz von Körpergiften vermieden oder „verzögert“
werden.
Also, ich setze mich – gezwungenermaßen - mit diesen
Studien auseinander, weil einem immer wieder solche Zahlenspielereien um die
Ohren gehauen werden, die sich bei näherer Betrachtung – und in Bezug auf das
tatsächliche Sterbealter von Rauchern vs. Nichtrauchern - als nichts anderes als
Propaganda entpuppen.
Auch mögliche Gefahren des Passivrauches waren nie mein
Thema, da ich dies in Bezug auf das Verbot von „ungesunden“
Raucherkneipen für irrelevant halte. Selbst wenn Gefahren vom
Passivrauch ausgehen, können Raucherkneipen imho nicht verboten werden.
Wir haben es hier mit dem menschlichen Umgang mit
(Körper-)Giften zu tun und viele Menschen können damit hervorragend umgehen!
-.-
Überlegen Sie mal für sich, ob es sinnvoll gewesen
wäre, den „Neandertalern“ den Umgang mit dem Feuer zu verbieten, wenn damals
„wissenschaftliche“ Studien belegt hätten, dass der Umgang mit diesem
brandgefährlichen „Stoff“ zu Gesundheitsschäden und Toten führt.
-.-
Unsere freiheitliche Verfassung - auf die wir so stolz sein können - erlaubt
auch deshalb "gefährliche" Handlungen seiner Bürger.
Sowohl Wirt, Personal, als auch Gäste dürfen sich - unter Berufung auf die
Handlungsfreiheit gem. Art. 2 Abs. 1 unseres Grundgesetzes - solchen (möglichen)
Gefahren aussetzen und müssen nicht gegen ihren Willen zwangsgeschützt werden.
Auch Nichtraucher dürfen in Raucherkneipen gehen (und tun dies auch).
Gleiche Handlungsfreiheit haben Wirte, Personal und Gäste von
Nichtrauchergaststätten.
Die Kennzeichnungspflicht ist ein verhältnismäßiger Eingriff, welcher sämtliche
staatlichen Schutzpflichten erfüllt.
Für Passivrauchvermeider gibt es kein Grundrecht, das Konsumangebot einer
Raucherkneipe* zu verbieten.
(*Definition: Wirt gestattet seinen Gästen das Rauchen).
Es werden ja auch nicht Schwimmbäder verboten oder eine max. Wassertiefe von 120
cm vorgeschrieben, nur weil Nichtschwimmer auch - ohne Gefahren für Leib und
Leben - in das große Becken rein wollen oder gar das Recht auf den Beruf des
Bademeisters einfordern.
Wo kämen wir denn hin, wenn öffentliche Rockkonzert-Besucher mit dem Verweis auf
ihr zartes Gehör Musik in Zimmerlautstärke einfordern dürften.
Wenn mir solche Konsumprodukte nicht zusagen, dann gehe ich dort nicht hin - und
werde auch nicht "gefährdet".
In einem freien Land werden viele Produkte angeboten, die für einen Teil der
Bevölkerung schädlich sind. Wollen wir die alle der Reihe nach verbieten:
Schnaps, Bier, Wein, "ungesunde" Süßigkeiten, fettes Essen, HWG [häufig
wechselnde Geschlechtspartner], ...
Der Rauch in einer Raucherkneipe (!) schadet niemanden [Dritten], der sich das
nicht antun will, auch wenn dies fälschlicherweise immer wieder behauptet wird.
Wehret dem Bevormundungsstaat!
27. Juni 2008
Ich möchte Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich kein Jurist bin - keine Rechtsauskünfte erteile - und
das von mir
i. S. Rauchverbot niedergeschriebene lediglich meine persönliche Rechtsauffassung darstellt.
-.-
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