Zu wenige Nichtraucherkneipen!?
Selbst wenn es tatsächlich zu wenige Nichtraucherkneipen geben würde, ist dies kein Grund, Raucherkneipen per Gesetz zu verbieten!
Wenn im Rahmen der freien Marktwirtschaft
beispielsweise nicht ausreichend gesunde fettfreie Schweinshaxen angeboten
würden, kann man nicht hergehen und deshalb gleich "ungesunde" Produkte
verbieten.
Mich wundert es zwar, dass ausgerechnet im
Gastgewerbe die marktwirtschaftlichen Gesetzmäßigkeiten - Nachfrage regelt das
Angebot - nicht funktionieren sollen.
Dennoch, - sollte nach Einführung einer
Kennzeichnungspflicht tatsächlich festgestellt werden, dass für die
nichtrauchende Bevölkerung zu wenige rauchfreie Gaststätten existieren, ließe
sich staatlicherseits ganz einfach die Verbreitung von "gesunden"
Gaststätten fördern.
Wenn es für die Bevölkerung ein Grundbedürfnis ist,
rauchfreie Kneipen und Restaurants besuchen zu können, kann auch in Deutschland
- genauso wie in anderen europäischen Ländern - der
Grundbedürfnisse-Steuersatz für (solche) Gaststätten angewendet werden.
Raucher- und Nichtraucherkneipen können nebeneinander
existieren und unterschiedliche Kundenbedürfnisse "bedienen".