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Zu wenige Nichtraucherkneipen!?

Selbst wenn es tatsächlich zu wenige Nichtraucherkneipen geben würde, ist dies kein Grund, Raucherkneipen per Gesetz zu verbieten!

 

Wenn im Rahmen der freien Marktwirtschaft beispielsweise nicht ausreichend gesunde fettfreie Schweinshaxen angeboten würden, kann man nicht hergehen und deshalb gleich "ungesunde" Produkte verbieten.

 

Mich wundert es zwar, dass ausgerechnet im Gastgewerbe die marktwirtschaftlichen Gesetzmäßigkeiten - Nachfrage regelt das Angebot - nicht funktionieren sollen.

 

Dennoch, - sollte nach Einführung einer Kennzeichnungspflicht tatsächlich festgestellt werden, dass für die nichtrauchende Bevölkerung zu wenige rauchfreie Gaststätten existieren, ließe sich staatlicherseits ganz einfach die Verbreitung von "gesunden" Gaststätten fördern.

 

Wenn es für die Bevölkerung ein Grundbedürfnis ist, rauchfreie Kneipen und Restaurants besuchen zu können, kann auch in Deutschland - genauso wie in anderen europäischen Ländern - der Grundbedürfnisse-Steuersatz für (solche) Gaststätten angewendet werden.

 

Raucher- und Nichtraucherkneipen können nebeneinander existieren und unterschiedliche Kundenbedürfnisse "bedienen".

 

Das Ganze gilt übrigens unabhängig von der Kneipengröße und einer künstlichen Quadratmeter-Grenzziehung, welche nur wieder zu aberwitzigen Konstellationen führen würde.
18.6.2008
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Ich möchte Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich kein Jurist bin - keine Rechtsauskünfte erteile - und das von mir i. S. Rauchverbot niedergeschriebene lediglich meine persönliche Rechtsauffassung darstellt.
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