Lieber [Chatpartner],
bei soviel Sympathie möchte ich es mir natürlich mit Ihnen nicht verscherzen -
besonders, da es sich bei Ihnen ja um einen Landsmann aus dem "schönen" Allgäu
handelt.
Es mag zwar sein, dass praktische Beispiele am besten sind - die Problematik
hier ist jedoch die, dass diese praktischen Beispiele schwerlich zu beackern
sind, wenn der Gesprächspartner die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort nicht
kennt. Beispiele für "Geschichten" gibt's in Foren genug.
Natürlich möchte ich Ihnen hier nichts unterstellen - großes Indianerehrenwort -
aber es ist leider gängige Praxis in solchen Foren, "halbwahre" praktische
Beispiele zu veröffentlichen.
Meine Erfahrungen mit Kneipenwirten zum gesetzlichen Rauchverbot sind gänzlich
andere - unabhängig davon, ob diese einem Raucherclub betreiben oder nicht. Die
sind nahezu ausnahmslos "stinkesauer", schwer frustriert, bis hin zu fast
"hassähnlichen" Gefühlen in Bezug auf unsere Regierenden. Es mag vielleicht an
meinem "Umgang" liegen, aber richtig glücklich sind höchstens
Restaurantbetreiber, auf die ich mich bei meinen Argumenten jedoch im Regelfall
nicht beziehe.
Apropos Restaurantbetreiber, wussten Sie eigentlich, dass die damalige so
genannte "freiwillige Vereinbarung", welche uns Wirten öffentlich immer wieder
um die Ohren gehauen wird, tatsächlich nur mit Speiserestaurant-Betreibern
vereinbarte wurde und sich ausschließlich auf rauchfreie Sitzplätze in der
Speisegastronomie bezog?
Quelle Bundesdrogenbeauftragte:
http://www.bmg.bund.de/cln_040/nn_60...ung-DEHOGA.pdf
Damit würde übrigens gegenüber einer unaufgeklärten Bevölkerung ebenfalls die
staatliche Eingriffsnotwendigkeit begründet -
den Schaden haben jedoch nicht die
Speiserestaurantbetreiber, sondern die (getränkeorientierten) Kneipenwirte.
Nun, Sie schreiben, dass Ihrer Meinung nach der Gesetzgeber verpflichtet sei,
den Nichtrauchern mehr Freiheit zu geben und das Rauchen in Lokalen zu
verbieten. - Bekanntlich sehe ich dies nicht so, da die Freiheit von Wirten und
Gästen schon seit "längerem" besteht, nachfragekonform rauchfreie Gaststätten zu
betreiben und zu besuchen.
Faktisch geht es bei der aktuellen
Verbotsgesetzgebung um eine
willkürliche Einschränkung von Wirten, Ihren
Kundenbedürfnissen entsprechend eine öffentliche Raucherkneipe betreiben zu
dürfen. Willkürlich deshalb,
da ein solches Verbot nicht mit
Nichtraucherschutzbedürfnissen begründbar ist.
Sollte ein solcher Gedankengang mit der Folge unserer aktuellen
Verbotsgesetzgebung durchkommen, würde eine "Büchse der Pandora" geöffnet
werden, welche unsere bürgerlichen Freiheitsrechte (inklusive
Selbstschädigungsrechte - gem. § 2 Abs. 1 GG) zur Farce werden lassen.
Es bedarf
in einem solchen lebensunwürdigen Bevormundungsstaat lediglich ein paar
Pseudowissenschaftler und einer politischen Kaste, welche die Erziehung Ihres
Volkes vorantreiben. Grenzenlos! Der Volksgesundheit zuliebe!
Das Rauchen selbst sehe ich keinesfalls so einseitig und umfassend (!)
schädlich, wie dies von der Propagandafabrik DKFZ der Öffentlichkeit suggeriert
wird. Um den Text hier nicht zu sprengen, verweise ich auf meine früheren
Ausführungen (grundsätzlich) zum Rauchen:
Wissen wir wirklich, ob individuell die Nachteile des Rauchens überwiegen?
Unsere aktuelle Forschung zum Thema Rauchen ist auf einem Auge genauso blind,
wie ein (hypothetischer) Forscher, der das Autofahren "wissenschaftlich"
untersuchen würde und auf Grund der wissenschaftlich festgestellten
Umweltbelastungen und Toten, welche durch dieses Verkehrsmittel verursacht werden, deren
Verbot fordert.
Wie auch immer, das Verbot, öffentliche Raucherkneipe betreiben zu dürfen, ist
mit Nichtraucherschutzbedürfnissen nicht zu rechtfertigen.
Ich möchte Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich kein Jurist bin - keine Rechtsauskünfte erteile - und
das von mir
i. S. Rauchverbot niedergeschriebene lediglich meine persönliche Rechtsauffassung darstellt.
-.-
Copyright © Treff GmbH (Robert Manz), 2008-2011: Inhalte und Informationen
auf dieser Homepage sind - im Sinne des deutschen UrhG sowie internationaler Übereinkommen - urheberrechtlich geschützt.
Bestimmte Rechte vorbehalten.