Dieser (folgende) Beitrag wurde im Forum des
Petitionsausschusses unseres Deutschen Bundestages zensiert! War er politisch nicht
genehm genug?
:
Es sollte eigentlich auch in diesem Forum die Frage erlaubt
sein, ob wir gerade auf dem Weg in eine Art
Gesundheitsdiktatur
(!) sind?
... wenn grundgesetzlich verbürgte Freiheitsrechte (incl. Selbstschädigungsrechte) an
Orten verboten werden, an denen
erfahrungsgemäß kein einziger Passivrauchvermeider geschützt
werden muss!
Übrigens haben auch Angestellte das Recht auf eine
freie Berufswahl und müssen nicht gegen ihren Willen
zwangsgeschützt werden.
In einer Raucherkneipe wird sich gezielt
beworben = ist großer Unterschied zu anderen Berufsbildern, bei
denen man nicht unbedingt mit Rauchen am Arbeitsplatz rechnen muss.
Wie soll mit solchen Personen umgegangen werden (dürfen), die
ganz offensichtlich nicht mehr den eigenen Gesundheitsschutz,
sondern die Umerziehung des "kranken" Anderslebenden zum Ziel
haben?
Wollten wir dem nicht irgendwann einmal durch eine
wehrhafte
Verfassung entgegentreten?
Die Republik verwandelt sich - nicht nur gesetzgeberisch
sichtbar und evtl. durch Urteile bestätigt (was noch abzuwarten
wäre) - ganz sicher ist der
Gesellschaftswandel aber
dadurch
sichtbar, dass es wieder en vogue ist, besserwisserisch in das
Leben anderer einzugreifen, Grund- und Freiheitsrechte von
("kranken") Anderslebenden zu verwirken.
- Übrigens, ohne selbst
in irgendwelchen Grundrechten eingeschränkt zu sein, wenn ein
Wirt seinen Gästen das Rauchen gestattet. (Man muss nicht alle
Konsumprodukte mögen.)
Eine Demokratie wird aber nicht dauerhaft überleben, wenn
Gesundheitsfanatiker und
Bevormundungssüchtige
nur noch von einer Handvoll Juristen gestoppt werden, die im
Nachhinein verfassungswidriges Handeln bestätigen.
Viel Spaß (demnächst: 2009) bei den Jahresfeierlichkeiten zu 60 Jahre Grundgesetz
... - ein Erfolg, wenn man bedenkt, dass es die DDR ja nur zu 40
Jubeljahren brachte ...
-.-
Zitat:
"ihren
anspruch auf eine überlegene toleranz widerlegen sie eindrucksvoll dadurch, dass
sie für sich das recht in anspruch nehmen die entscheidung treffen zu dürfen,
dass ein nichtraucher in (halb-)öffentlichen bereich gefälligst zu weichen oder
mitzurauchen hat. ...
ich sehe nicht wie ich meine grundrechte, die ich hier aus unerfindlichen
gründen noch erneut einfordern muss, in einer form auslegen könnte die es
gestattet das rauchen an (halb-)öffentlichen orten zu erlauben."
Was heißt hier (halb)öffentlicher Bereich? Das ist der
Knackpunkt! Wenn ich als Wirt das Rauchen in meiner Gaststätte
gestatte, dann biete ich faktisch nichts anderes an, als ein
Konsumprodukt, welches (hauptsächlich) an den Bedürfnissen von
rauchenden Gästen ausgerichtet ist.
Eine Raucherkneipe ist aber
nichts anderes, als wie tausende anderer Konsumprodukte, die im
Rahmen der Freien Marktwirtschaft angeboten werden.
Nichtraucherlokale sind bekanntlich nicht verboten. Sie
verbieten ja auch nicht den Schweinshaxen, nur weil der Markt zu
wenige gesunde fettfreie Haxn anbietet.
- Wenn Sie mehr Nichtraucherlokale wollen, dann muss das so als
Gesetzeszweck benannt werden (z. B. "Gesetz zur Förderung der
Verbreitung von rauchfreien Gaststätten" o. ä.).
Der Nichtraucherschutz ist auf
jeden Fall durch eine einfache Kennzeichnungspflicht 100%ig
gewährleistet!
Ich möchte Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich kein Jurist bin - keine Rechtsauskünfte erteile - und
das von mir
i. S. Rauchverbot niedergeschriebene lediglich meine persönliche Rechtsauffassung darstellt.
-.-
Copyright © Treff GmbH (Robert Manz), 2008-2011: Inhalte und Informationen
auf dieser Homepage sind - im Sinne des deutschen UrhG sowie internationaler Übereinkommen - urheberrechtlich geschützt.
Bestimmte Rechte vorbehalten.