@[Chat-Teilnehmer]: Sie haben in ihrem Beitrag
Nummer 817 auf die Frage von [Chat-Teilnehmer] (Worin liegt denn ihr Problem,
wenn die Kneipenwirte selbst entscheiden dürfen welche Art von Lokal sie führen
wollen?) geantwortet: die Angestellten.
Wir können also zum jetzigen Zeitpunkt feststellen, dass das
Verbot, öffentliche Raucherkneipen führen zu dürfen, mit
Nichtraucherschutzbedürfnissen gegenüber zwei Personengruppen nicht zu
rechtfertigen ist: also gegenüber Gästen, die eine solche Einrichtungen nicht
besuchen müssen und aus Sicht des Betreibers von einem Raucherlokal.
So weit so gut!
Nun also
zum Thema Angestellte:
1. rechtliche Beurteilung:
Der Bund hat seine Gesetzgebungskompetenz wahrgenommen und
in
§ 5 Abs. 2 Arbeitsstättenverordnung geregelt. Dort heißt
es: In Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr hat der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen …
[vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch] … nur insoweit zu treffen, als
die Natur des Betriebes und die Art der Beschäftigung es zulassen.
Aufgrund dieser sinnvollen Regelung ist es also möglich,
Angestellte in einer Raucherkneipe arbeiten lassen zu können.
Nachdem der Bund für den Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz
ein Gesetz erlassen hat, steht dem Bayerischen Landtag in diesem Bereich keine
Gesetzgebungskompetenz zu.
2. sachliche Beurteilung:
Dem Gesetzgeber steht es nicht zu, Angestellte gegen deren
erklärten Willen zwangszuschützen. Jeder Beruf unterliegt ganz speziellen
berufsspezifischen Gefahren - vom Kohlekumpel bis zum Bildschirmarbeitsplatz.
Alle bei mir beschäftigten Angestellten haben gezielt und bewusst den Job in
meiner Pilsbar angetreten, wissend dass dort geraucht wird.
Dies ist schon mal
ein gewaltiger
Unterschied zu den meisten anderen Berufsbildern, bei dem die
Beschäftigten nicht unbedingt damit rechnen müssen, dass an ihrem Arbeitsplatz
geraucht wird. (Dies war auch mit ein Grund, warum der Bund - wie oben
beschrieben - in diesem Bereich Ausnahmen zuließ.)
In der Praxis ist es tatsächlich so, dass viele Mitarbeiter
gezielt diese Art von Beruf gewählt haben, DA sie an ihrem Arbeitsplatz rauchen
können. Zumindest bei der großen Masse an Beschäftigten in Raucherkneipen ist
die Begründung mit dem Schutz der Angestellten vor möglichen Gefahren durch den
Passivrauch schon arg weit an den Haaren herbeigezogen, wenn man bedenkt, dass
diese zwar selbst rauchen dürfen (um sich selbst zu schädigen) gleichzeitig aber
an keinem Arbeitsplatz arbeiten dürfen, an dem geraucht wird.
Es bleiben also noch ein paar nichtrauchende Beschäftigte
als letzte Argumentsbastion übrig, um das Verbot, öffentliche Raucherkneipen
betreiben zu dürfen, noch mit Nichtraucherschutzbedürfnissen verteidigen zu
können.
Was ist aber, wie im Fall meiner Kneipe,
wenn die zwei
nichtrauchenden Beschäftigten
ausdrücklich und schriftlich erklären, dass sie vom Bayerischen Gesetzgeber
nicht zwangsgeschützt werden wollen? Wenn sie
erklären, dass sie wissend eine Beschäftigung in einer öffentlichen
Raucherkneipe angetreten haben und es ihnen überhaupt nichts ausmacht, wenn die
Gäste qualmen und quarzen.
Ich bin nach wie vor der felsenfesten Überzeugung, dass
dieses Verbotsgesetz in Bezug auf öffentliche Kneipen nicht zu rechtfertigen
ist, da sich alle Beteiligten dort freiwillig aufhalten - also auch freiwillig
diesen Beruf mit diesen Rahmenbedingungen gewählt haben.
-.-
Die CSU wird im September das größte Debakel ihrer
Parteigeschichte einfahren, wenn sie glaubt mit einer Augen-zu-und-durch-Politik
Standhaftigkeit beweisen zu müssen. Im Gegenteil, sie
übersieht derzeit die
Chancen, die sich durch eine vernünftige Revision dieses Gesetzes für sie selbst
ergeben würden. Mit einer Kennzeichnungspflicht, die sie gegen die Stimmen der
Opposition ohne weiteres durchsetzen könnte, würde - und dazu wäre bis zur
Landtagswahl noch genügend Zeit - in der Praxis eine unkomplizierte Regelung
eingeführt, mit der alle leben könnten.
Der Folgeeffekt wäre, dass auch andere Bundesländer umkippen
und sich der bayerischen Musterlösung anschließen. Bis zum Wahltag stünde die
CSU als die Partei da, die gegen die Stimmen der Opposition eine volksnahe
Regelung im Sinne von "Leben und leben lassen" erfolgreich eingeführt hat.
2. April 2008
Ich möchte Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich kein Jurist bin - keine Rechtsauskünfte erteile - und
das von mir
i. S. Rauchverbot niedergeschriebene lediglich meine persönliche Rechtsauffassung darstellt.
-.-
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