E-Mail an die Drogenbeauftragte der
Bundesregierung, Frau Sabine Bätzing:
Sehr geehrte Frau Bätzing,
in der Sozialpsychologie ist ein Phänomen bekannt, welches
in der Literatur als "Third-Person-Effekt" bekannt ist. Er
beschreibt die Tendenz vieler Menschen zu glauben, dass die
Massenmedien andere stärker beeinflussen, als sie selbst und
"Dritte" deshalb besonderer Schutzmaßnahmen bedürften.
Diese vermuteten Unterschiede sind meist der Grund für
Verbotswünsche: Der Verbieter glaubt sich selbst gefeit,
will aber andere schützen (Innes/Zeitz,
1988, European Journal of Social Psychology, 18, 457-463).
Inwiefern sehen Sie die Notwendigkeit,
Bevormundungssüchtigen in unserer freien Gesellschaft
entgegenzutreten und den Bürgern dieses Landes ihr Recht auf
individuelle Lebensgestaltung zuzugestehen?
Sie werden in der heutigen Presse mit folgender Aussage
zitiert: "Das Problem ist nicht das Rauchverbot, sondern die
Ausnahmeregelungen, die es zum Beispiel ermöglichen,
Raucherräume einzurichten."
Wie wichtig ist es Ihnen, auch solche Einrichtungen zu
verbieten, in denen kein Passivrauchvermeider geschützt
werden muss? Soll gastronomisches Personal - wie in meinem
Fall - gegen deren ausdrücklich erklärten Willen
zwangsgeschützt werden? Ist es Aufgabe des Gesetzgebers,
auch dort massiv in Freizeit- und Lebensgewohnheiten
einzugreifen, wo sich erfahrungsgemäß kein
Passivrauchvermeider aufhält?
Und als letztes, wenn Sie mir erlauben: glauben Sie
wirklich, dass unsere Freie Marktwirtschaft im Bereich der
Gastronomie nicht in der Lage ist, unterschiedliche
Kundenbedürfnisse bedarfsgerecht zu "bedienen", wenn sich
nach einem verhältnismäßigen "staatlichen Eingriff" der
Kennzeichnungspflicht die Lokalbetreiber im Markt klar
positionieren müssen?
Ich hoffe, dass Sie meine Anfrage richtig verstehen. Es geht
hier um eine Lösung, mit der alle Bevölkerungsgruppen leben
können. Ein erster Schritt dazu wäre aus meiner Sicht,
Anderslebende nicht als dumme Süchtige zu betrachten und
auch deren Wünsche zu respektieren.
Mit freundlichem Gruß
Ihr Raucherwirt
Robert Manz
29. März 2008
Ich möchte Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich kein Jurist bin - keine Rechtsauskünfte erteile - und
das von mir
i. S. Rauchverbot niedergeschriebene lediglich meine persönliche Rechtsauffassung darstellt.
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