Zitat von einem gewissen Mike:
"Was ein paar Süchtige freut, wird die
CSU nicht unbeschadet überleben. Während sie den Rauchern
die Freiheit zurückgibt ihre Mitmenschen, wo auch immer, zuzuqualmen und damit Körperverletzung zu begehen, werden
sich das die Normalmenschen (Nichtsüchtigen) nicht gefallen
lassen. ..."
Was Bevormundungssüchtige wie Mike nie verstehen werden, ist
die Tatsache, dass in einer klar gekennzeichneten
Raucherkneipe nicht mal ansatzweise ein Passivrauchvermeider
belästigt wird.
Solche Bevormundungssüchtigen, wie Mike, werden auch nach
dem Verbot von Raucherkneipen ihre
Weltverbesserersucht
weiter über jeden ergießen, der mit seinem Lebenswandel
nicht der aktuellen pseudowissenschaftlichen Sicht der
Gesundheitssektierer entspricht!
Bei der aktuellen Verbotspolitik geht es nur um einen
Bevormundungswahn von Typen, welche ihren eigenen
(biologischen) Körper versklavt haben! Damit nicht genug:
auch
Andersdenkende und Anderslebende haben nach ihrer
Pfeife zu tanzen! Alle Mittel der Propaganda sind scheinbar
öffentlich zulässig, bis hin zu der Unverfrorenheit, Raucher
öffentlich als Straftäter hinzustellen - wie von Mike
oben propagiert (Körperverletzung).
Kommt als nächstes das Schweinshaxnverbot, lieber Mike, da
von der Freien Marktwirtschaft zu wenige (gesunde) fettfreie
Schweinshaxen angeboten werden???
Rauchverbote sind überall zulässig, wo ein
Passivrauchvermeider auch hingehen muss. Das "isses" aber
auch. - Wenn diese Prohibition durchkommt, ist Tür und Tor
dafür geöffnet, jegliche Konsumprodukte zu verbieten, die
nach aktueller "wissenschaftlicher" Gesundheitsempfehlung
volksschädlich sind ...
Dass der Rauch in einer Raucherkneipe einen
Passivrauchvermeider schädigt, ist reine
Augenwischerei-Propaganda! Eine Raucherkneipe schädigt
genauso wenig einen Hardcore-Nichtraucher, wie die Existenz
eines Schweinshaxens oder die Existenz einer Tafel
Schokolade einen Diabetiker.
In einer klar gekennzeichneten Raucherkneipe muss kein
Passivrauchvermeider geschützt werden - auch solche Typen
wie Mike können lesen!
Dem Gesetzgeber
steht es selbstverständlich frei, die Verbreitung von
rauchfreien Gaststätten zu fördern. Dagegen ist nichts
einzuwenden!
Beispielsweise
durch Belegung von rauchfreien Gaststätten mit dem
Grundbedürfnisse-Steuersatz (7%) beim Verkauf von Speisen und
alkoholfreien Getränken oder andere Fördermaßnahmen.
Ich wehre mich
nur dagegen, mit dem fadenscheinigen Argument des
"Nichtraucherschutzes" völlig unverhältnismäßig den Betrieb
von Kneipen zu verbieten, welche die Bedürfnisse ihrer
rauchenden Gäste "bedienen", es ihren Gästen gemütlich
machen und dadurch ihren Lebensunterhalt verdienen.
27. März 2008
Ich möchte Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich kein Jurist bin - keine Rechtsauskünfte erteile - und
das von mir
i. S. Rauchverbot niedergeschriebene lediglich meine persönliche Rechtsauffassung darstellt.
-.-
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