Sehr geehrte Frau Bätzing,
vielen Dank für Ihre Antwort von gestern Abend, bei der Sie
einem "Raucherwirt" in vier Punkten dargestellt haben, dass eine Gaststätte im
Gegensatz zu privaten Räumen öffentlich zugänglich ist und der Wirt damit sein
Geld verdient.
Kann man darüber hinaus aus Ihren Aussagen schließen,
dass
allein durch die Tatsache, dass ein Ort potentiell in irgendeiner Form für
Nichtraucher öffentlich zugänglich ist, dieser mit einem Rauchverbot belegt
werden muss?
Verstehe ich Sie richtig, dass es in Ihren Augen automatisch
einen unrechtmäßigen Ausschluss der "potentiellen Kundengruppe" von
Nichtrauchern darstellt, wenn ein Wirt das Rauchen seiner kneipenspezifischen
Zielgruppe gestattet?
Vielen Dank auch für Ihren wertvollen Hinweis auf die Seite
von tabakkontrolle.de. Leider habe ich dort aber keinen Hinweis gefunden, wie
viel von den 3301 Passivrauchtodesopfern auf das Konto von Raucherkneipen gehen.
Wie viele Passivrauch-Todesopfer werden durch die
"Rauchprohibition in (bayerischen) Gaststätten" vermieden, um die
Verhältnismäßigkeit des staatlichen Eingriffes in Bezug auf die zu erwartenden
Vorteile beurteilen zu können? (In den von Ihnen angesprochenen "ausführlich
erläuterten Gründen für die Gesetzgebung" ergab sich bedauerlicherweise kein
Hinweis darauf, wie viele Tote durch das Rauchverbot in Kneipen vermieden
werden.)
Kann damit gerechnet werden, dass neben Raucherkneipen noch
andere öffentlich zugängliche – und für einen Teil der Bevölkerung
gesundheitsschädliche – Konsumangebote verboten werden müssen?
Bisher hatte das BVerfG begründet (
1
BvR 2234/97), dass "gerade diejenigen Lebensbereiche, in denen sich der
Einzelne den Raucheinwirkungen nicht ohne weiteres entziehen" kann, von
staatlichen Regulierungen betroffen sind. Sehen Sie diese Entscheidung als
überholt an, indem Ihr "Kernbegriff: Gesundheitsschutz" auch zu einer
individuellen
Bürgerpflicht Gesundheitsschutz wird?
Mit freundlichem Gruß
Ihr Raucherwirt
Robert Manz
15. März 2008
Ich möchte Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich kein Jurist bin - keine Rechtsauskünfte erteile - und
das von mir
i. S. Rauchverbot niedergeschriebene lediglich meine persönliche Rechtsauffassung darstellt.
-.-
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