Öffentliche Anfrage an die Drogenbeauftragte der Bundesregierung (1.Teil)
Sehr geehrte Frau Bätzing,
Sie haben in Ihrer Antwort (Schlusssatz) v. 26.02.
geschrieben, dass ein "geschilderter Ort, "wo sich ausschließlich Raucher
treffen", keine öffentliche Gaststätte beschreibt, deren Nutzung auch
Nichtrauchern ohne ungewollte gesundheitliche Beeinträchtigung möglich sein
muss." [Ende des Zitates]
Mir erscheint Ihre Argumentation - mangels Begründung - noch
nicht ganz nachvollziehbar.
Nehmen wir den gängigen Fall an, dass ich als Wirt -
entsprechend meiner Kundenbedürfnisse - das Rauchen in meiner öffentlichen
Kneipe gestatte. Woher leiten "Passivrauchvermeider" das Recht ab, dass ich
meine Kneipe nicht entsprechend der Bedürfnisse meiner Kunden betreiben darf?
Der Betrieb einer Raucherkneipe gefährdet niemanden, der
dort nicht hingehen will - oder?
Ist es nicht vielmehr so, dass einem Nichtschwimmer
zuzumuten ist, ein Schwimmbecken zu meiden, wenn er dort "Gefahren für Leib oder
Leben" ausgesetzt ist. Oder gibt es gar das Recht des Nichtschwimmers auf den
Beruf des Bademeisters - mit entsprechender Forderung nach Absenkung des
Wasserspiegels?
Darf ein öffentliches Hard-Rock-Konzert besucht werden und
für das eigene zarte Gehör auf Musik in Zimmerlautstärke bestanden werden? Gibt
es das Recht des (Berufs-)Boxers auf körperliche Unversehrtheit? Darf zukünftig
gefordert werden, öffentliche Puffbetreiber zur Bereitstellung ihrer Zimmer für
Callboys zu verpflichten, da für die Hälfte der Bevölkerung kein ausreichendes
Angebot vorgehalten wird?
Schaffen wir mit der Rauchprohibition in Gaststätten einen
Präzedenzfall?
Sie wissen, dass es bei den derzeitig "diskutierten"
Gesetzen ausschließlich um den Schutz der Nichtraucher vor möglichen Gefahren
durch Passivrauch geht - und nicht um ein Rauchverbot für die Bevölkerung!
Mir erschließt sich nicht, wie durch die Existenz einer klar
gekennzeichneten Raucherkneipe ein "Passivrauchvermeider" gefährdet wird! Als
Drogenbeauftragte werden Sie mir sicher erklären können, wie ich mir diese
Gefährdung vorstellen muss.
Mit freundlichem Gruß
Ihr Raucherwirt
Robert Manz
10. März 2008
Ich möchte Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich kein Jurist bin - keine Rechtsauskünfte erteile - und
das von mir
i. S. Rauchverbot niedergeschriebene lediglich meine persönliche Rechtsauffassung darstellt.
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