Kann den Politikern eine sachlich
vernünftige Problemlösung zugetraut werden?
Die im Bayer. Landtag vertretenen Parteien haben ein
Problem, welches die (führenden) Parteifunktionäre bis heute
noch nicht ansatzweise umrissen bzw. gar verstanden haben -
und dadurch bedingt sogar ein schwerwiegendes. Immer größere
Teile des Volkes brechen ihnen weg. Wenn schon bei der
"Persönlichkeitswahl" auf kommunaler Ebene Parteifreunde
(insb. v. CSU und SPD), die gar nichts mit dieser
unsäglichen Bevormundungsentscheidung auf Landesebene zu tun
hatten, "abgewatscht" wurden, wie wird es dann mit der
"sachlich zusammenhängenden" Landtagswahl wohl aussehen?
Die aktuellen Diskussionen über ein bisschen
Eckkneipenbefreiung hier und etwas "Lex Oktoberfest" da,
sowie etwas mehr Raucherclubtolerierung "im Vollzug" oder
auch der Ruf nach einer Beibehaltung eines mho sachfremden
Bevormundungsgesetzes - Gaststätten betreffend - bestärkt
mich in dem Glauben an den Anfangssatz dieses Beitrages.
Zuerst sind den Landtagsparteien große Teile der rauchenden
Bevölkerung "abhanden" gekommen, da diese - richtigerweise -
nicht nachvollziehen konnten, warum staatlicherseits so
massiv in ihre Lebens- und Freizeitgewohnheiten eingegriffen
wurde, wo doch kein einziger "Passivrauchvermeider" oder/und
Bevormundungssüchtiger durch den Betrieb eines
Raucherlokales auch nur ansatzweise belästigt wird.
Es geht bei dem GSG NICHT um die Verbreitung rauchfreier Gaststätten!!! Dafür
wäre ein anderes Gesetz notwendig - mit anderen Fördermaßnahmen.
Millionen von Bürgern haben begriffen, dass es dem Staat
nicht zusteht, Produkte zu verbieten, nur weil diese einem
Teil der Bevölkerung nicht "bekömmlich" sind. Dies gilt für
Bier, Wein, Schnaps, Schwimmbäder, Schweinshaxen und
Raucherkneipen gleichermaßen.
Das immer wieder gebetsmühlenartig wiederholte Argument,
dass ein Raucher einen unbeteiligten NR durch seinen
"produzierten Rauch gefährdet" greift eben nicht bei dem
Konsumangebot einer öffentlichen Raucherkneipe!
Also, dem Staat steht es nicht zu, Brauereien zu verbieten,
Winzereien, Metzgereien, öffentliche Schwimmbäder,
öffentliche Puffs und eben auch keine öffentliche Kneipen,
in denen der Betreiber - seinen Kundenbedürfnissen
entsprechend - das Rauchen erlaubt. Das hat auch nichts mit
der Größe der Kneipe - und irgendeiner hirnrissigen
Quadratmeterbeschränkung - zu tun.
Der aktuelle Trend, dass sich nahezu alle getränkeorientierten Betriebe in
Datenerfassungsstellen für Raucherkneipenbesucher wandeln ist
im Übrigen "ein Witz" in Folge Bayer. Gesetzgebungsgeschichte!
Tja und jetzt brechen insbesondere der CSU, aber auch der
SPD, durch das führungslose innerparteiliche herumgeeiere
auch langsam Herr und Frau "Ottonormalwähler" weg.
Der Ratschlag ihrer bevormundungssüchtigen Weggefährten ist
klar: Augen zu und durch! Und die Gefahr besteht durchaus,
dass es genau so kommt, auch wenn die derzeitige
Medienberichterstattung (noch) etwas "Bewegung in der Sache"
suggeriert. - Warum?: Weil Politiker nicht in der Lage sind,
zuzugeben, dass sie großen "Bockmist gebaut" haben. Was dem
Einzelnen schon nicht zuzumuten ist, kann einer Fraktion im By. Landtag oder gar diesem Organ [Landtag] in seiner
Gesamtheit keinesfalls zugetraut werden.
Der Kampf um die Rauchprohibition in Gaststätten wird unsere
Gesellschaft noch so lange spalten, bis eine Handvoll
Richter erneut die mho verfassungswidrigen
Grundrechtseingiffe eines Gesetzgebers "kassiert". Der
"Politik" traue ich in diesem Fall keine sachlich
vernünftige Lösungskompetenz mehr zu!
Eine einfache Kennzeichnungspflicht hätte den
NRschutzbedürfnissen - und um nichts anderes geht es -
genügt. Damit weiß der Verbraucher, was ihn hinter der
Eingangstüre für ein "Konsumangebot" erwartet!
7. März 2008
Ich möchte Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich kein Jurist bin - keine Rechtsauskünfte erteile - und
das von mir
i. S. Rauchverbot niedergeschriebene lediglich meine persönliche Rechtsauffassung darstellt.
-.-
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