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Sind staatliche Verbote immer hinzunehmen?

Zitat von Chatpartner"E":

" ES WAR AUCH VOR DER ANSCHNALLPFLICHT ERLAUBT, SICH ANZUSCHNALLEN!! "


Aha!

Es war auch vor dem Alkoholverbot (Bier, Wein, Schnaps) erlaubt, darauf zu verzichten!!

Es war auch vor dem Schweinshaxenverbot erlaubt, Müsli zu essen!!

Es war auch vor der Zensur erlaubt, nichts zu sagen!!

Es war auch vor dem nächtlichen Ausgehverbot erlaubt, zu Hause zu bleiben!!

Sagen Sie mal, verstehen Sie nicht, dass der ZWECK dieses Gesetzes der Schutz der NR vor möglichen Gefahren des Passivrauches ist und der Gesetzgeber in unserem Fall weit über`s Ziel hinausgeschossen ist, um diesem Zweck (!) zu dienen?

Habe ich Sie (erneut) richtig verstanden, dass die Kennzeichnungspflicht deshalb den Nichtraucherschutz nicht zu 100 % erfüllt, weil es halt der Gesetzgeber so entschieden hat?

Wenn Bürger wie Sie in diesem Lande so denken und dem Gesetzgeber solche Eingriffe in die Lebensgewohnheiten von (anderslebenden) Erwachsenen bedenkenlos zubilligen - nur weil diese staatlichen Eingriffe sich im Rauchverbotsfalle mit Ihren Interessen decken - dann sind wir näher an einem totalitären Staat dran, als ich bisher gedacht habe … - ... einer neuen Form der Gesundheitsdiktatur!

Es bedarf nur noch der Begründung, die "Volksgesundheit" zu fördern und sämtliche Eingriffe sind erlaubt!
10.2.2008
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Ich möchte Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich kein Jurist bin - keine Rechtsauskünfte erteile - und das von mir i. S. Rauchverbot niedergeschriebene lediglich meine persönliche Rechtsauffassung darstellt.
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