Zur Startseite  

Auch Angestellte müssen nicht vom Gesetzgeber zwangsgeschützt werden!

Zitat von Chatpartner:
“Wie kommst Du auf diesen absurden Gedanken? Wie steht es mit nichtrauchenden Angestellten? Wie schaut es aus mit nichtrauchendem Reinigungspersonal das nach Geschäftsschluss in der Kneipe putzen muss …”

1. unterliegt der NR-Schutz am Arbeitsplatz der Bundesgesetzgebung - also NICHT der Landesgesetzgebung (wäre eine andere Diskussion) - und ist gem. § 5 Abs. 2 Arbeitsstättenverordnung  so geregelt, dass er für Beschäftigte im Gastgewerbe Ausnahmen vorsieht. Unabhängig davon gilt aber …

2. dass jeder Beruf seinen berufsspezifischen Gefahren unterliegt. Deshalb dürfen aber diese Berufe nicht verboten werden!

Wenn Du kein Kohlekumpel, kein Bildschirmarbeiter, kein Friseur, Waffenschmied oder auch nur keine Haushälterin sein willst, dann wähle einfach einen anderen Beruf aus. Eine Raucherkneipe definiert geradezu diesen Betrieb schon begrifflich.

Der Mitarbeiter einer Raucherkneipe weiß von vorne herein, dass an seinem Arbeitsplatz geraucht wird, denn er bewirbt sich ganz gezielt an diesem Ort. - Dies ist ein großer Unterschied zu anderen Berufsbildern, bei denen der Arbeitnehmer nicht unbedingt damit rechnen muss, dass an seinem Arbeitsplatz geraucht wird.

-.-

Interessante "Absurdität": Der Inhaber eines Friseurbetriebes kann seine Kunden rauchen lassen und die Mitarbeiter, welche diesen Beruf ergriffen haben - und eben nicht damit rechnen, dass an ihrem Arbeitsplatz geraucht wird - müssen dies (gesetzgeberisch erlaubt) erdulden. [Siehe o. g. Arbeitsstättenverordnung.]

-.-

Dieses Arbeitsplatz”argument” ist darüber hinausgehend noch absurder, wenn man die reale Struktur der Beschäftigten in Kneipen betrachtet, welche an ihrem Arbeitsplatz rauchen wollen! … also nicht nur die Rahmenbedingungen ihres Berufes in Kauf nehmen!

Du kommst mir wirklich wie einer vor, der darauf besteht, Boxer werden zu wollen/dürfen, jedoch gleich darauf auf sein Recht auf “körperliche Unversehrtheit” besteht - und entsprechende Verbote fordert.

Es bleibt dabei: Ihr seid nur neidisch und wollt unbedingt in die “geilen” Raucherkneipen rein, weil es in Euren Frischluftschuppen - zwar wohlriechend (naja) - und trotzdem stinke langweilig ist!

Raucherkneipen haben ihren Flair, WEIL dort auch geraucht wird und DESHALB auch die Leute sich wohl fühlen und ausgelassen sind!!!  
9.1.2008
zum Textanfang - zur Startseite
Ich möchte Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich kein Jurist bin - keine Rechtsauskünfte erteile - und das von mir i. S. Rauchverbot niedergeschriebene lediglich meine persönliche Rechtsauffassung darstellt.
-.-
Copyright © Treff GmbH (Robert Manz), 2008-2011: Inhalte und Informationen auf dieser Homepage sind - im Sinne des deutschen UrhG sowie internationaler Übereinkommen - urheberrechtlich geschützt. Bestimmte Rechte vorbehalten.
Impressum      AGB