Bundesverfassungsgericht:
"Nichtraucherschutzvorschriften erfassen gerade diejenigen Lebensbereiche, in denen sich der Einzelne den Raucheinwirkungen nicht ohne weiteres entziehen und dadurch auch nur in eingeschränktem Maße selbst für seinen Schutz vor möglichen Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Passivrauchen Sorge tragen kann."
Das ist es doch!!!
An dem Grundtenor dieser Aussage hat sich sicher (!) nichts geändert - und diese BVerfG-Aussage ist ein großer Schritt nach vorn, das Gesetz zu kippen!!!
Das GSG schneidet unverhältnismäßig in Grund- und Freiheitsrechte der Raucher (Wirte wie Gäste) ein
-
an Orten, an denen NR "selbst für ihren Schutz vor möglichen Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Passivrauch sorge tragen können."
- Nämlich durch Nichtbetreten einer ausgewiesenen Raucherkneipe!!!
Ich möchte Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich kein Jurist bin - keine Rechtsauskünfte erteile - und
das von mir
i. S. Rauchverbot niedergeschriebene lediglich meine persönliche Rechtsauffassung darstellt.
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