Zur Startseite  

Bundesverfassungsgericht zu den Grenzen des staatlichen Eingriffs

Bundesverfassungsgericht:
"Nichtraucherschutzvorschriften erfassen gerade diejenigen Lebensbereiche, in denen sich der Einzelne den Raucheinwirkungen nicht ohne weiteres entziehen und dadurch auch nur in eingeschränktem Maße selbst für seinen Schutz vor möglichen Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Passivrauchen Sorge tragen kann."

Das ist es doch!!! An dem Grundtenor dieser Aussage hat sich sicher (!) nichts geändert - und diese BVerfG-Aussage ist ein großer Schritt nach vorn, das Gesetz zu kippen!!!

Das GSG schneidet unverhältnismäßig in Grund- und Freiheitsrechte der Raucher (Wirte wie Gäste) ein - an Orten, an denen NR "selbst für ihren Schutz vor möglichen Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Passivrauch sorge tragen können."

- Nämlich durch Nichtbetreten einer ausgewiesenen Raucherkneipe!!!  
Beitrag im Forum von Netzwerk-Rauchen 17.12.2007
zum Textanfang - zur Startseite
Ich möchte Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich kein Jurist bin - keine Rechtsauskünfte erteile - und das von mir i. S. Rauchverbot niedergeschriebene lediglich meine persönliche Rechtsauffassung darstellt.
-.-
Copyright © Treff GmbH (Robert Manz), 2008-2011: Inhalte und Informationen auf dieser Homepage sind - im Sinne des deutschen UrhG sowie internationaler Übereinkommen - urheberrechtlich geschützt. Bestimmte Rechte vorbehalten.
Impressum      AGB