Bundesverfassungsgericht & Bayer. VerfGH
vs.
Gesundheits-Diktatur
Welcher
"Verbotsbefürworter" kann mir bitte
erklären, wie er durch die Existenz einer Raucherkneipe auch nur
annähernd belästigt wird?
Er muss doch dort nicht rein!
Nichtraucher müssen nicht überall zugequalmt werden. Da gibt's berechtigte
Interessen! Aber
Raucherkneipen müssen ebenfalls nicht von
"Passivrauchvermeidern" besucht
werden!
Frau Bätzing, MdB (SPD), Drogenbeauftragte der Bundesregierung & bayrische
Mitläufer, wo sind denn Eure Grenzen?
Wären
"solche Leute" vor 1,5 Mio. Jahren an der
Macht gewesen, hätte der
Homo erectus nie den Umgang mit Feuer erlernen dürfen.
"Studien" hätten es
"präzise bewiesen", dass
der Umgang mit Feuer tödlich ist und andere Lebewesen völlig ohne Probleme
damit leben, wenn Wurzeln, Blätter und (in Maßen) Fleisch ohne Feuer konsumiert
würden.
Verstehen Sie den Irrsinn der heutigen Bürgererziehung?
Feuer ist gefährlich. Und der Umgang mit Giften ist auch gefährlich.
Aber unsere politischen Erzieher haben nicht den blassesten Schimmer über die komplexen
Zusammenhänge, warum es für Individuen sinnvoll sein kann und ein
körperliches Bedürfnis (!) gibt, sich gefährlichen
Dingen auszusetzen, um
"Neuland" zu betreten.
Es sind nicht alle Menschen gleich! Wenn
den Bürgern aber nicht mal mehr ihr eigenes Lebensrecht auf
"Versuch &
Irrtum" zugestanden wird,
sind wir in einer
Diktatur!!!
Was ist nur aus diesem Land - und der wieder
"mittelalterlichen Welt" - geworden?
Leben wir
alle in riesigen Kindergärten, in denen die
"Fürsten" ihren Bürgern vorzuschreiben
haben,
was diese (in ihrer Freizeit und mit ihrem Leben) zu tun und zu lassen haben?
Wissenschaft als Ersatzreligion? Und W-Gläubigkeit als Bürgerpflicht? - Ist
uns eigentlich bewusst, wie oft angebliche
"wissenschaftliche Erkenntnisse"
revidiert werden (müssen)?!
Wirtschaftskrisen und Kriege gehen - historisch betrachtet -
nicht selten mit solcher
"Gleichschaltungs-Politik" einher! Man
erinnere an die Prohibition vor knapp 100 Jahren, die ja auch ihren Vorlauf
mit Verbotsbefürwortern hatte. Schlimmste Rezessionen & Kriege begleiteten
diese Zeit.
Liegt es an den Leuten, die zu diesen Zeiten an der Macht sind? Ich will es mal nicht hoffen.
Obwohl auch ich - leider - die Zeichen der Zeit sehe. Über unser
Raucherkneipen-Verbot hinaus.
-.-
Das gesetzliche Rauchverbot in öffentlichen Kneipen ist jedenfalls nicht
"gelockert" und erst recht nicht
vom Tisch.
Die bayerischen Regierungsparteien sprechen seit August 2009 von einer
"Lockerung". Dass es sich dabei
aber um Existenzvernichtung von größeren Kneipen handelt, wird
geflissentlich verschwiegen.
Bei der aktuellen CSU/FDP-Gesetzesnovellierung handelt es sich um nichts anderes, als
um ein
"Trojanisches Pferd"! Um Raucher ins Abseits zu drängen,
auszugrenzen, zu erziehen.
Grundsätzliche Argumente, die mittlerweile in den einschlägigen
Internetforen von den Verbotsbefürwortern nicht
widerlegt werden können und sich auch in unseren beiden
Verfassungsbeschwerden wiederfinden, werden und wurden leider die vergangenen zwei
Jahre von den
"etablierten Medien" ignoriert.
Jeder weiß, dass er eine
- klar gekennzeichnete - Raucherkneipe nicht besuchen muss, wenn er sich dem
Rauch nicht aussetzen will.
Genauso wenig, wie ein (potentieller)
Verbraucher gezwungen wird,
andere
"ungesunde" Konsumprodukte (incl. Zigaretten) zu konsumieren, wenn
ihm dies nicht gefällt.
Muss denn ein Verbot von Schokolade her, wenn zu wenig leckere gesunde
Diätschokolade angeboten wird. Jeder würde sich
"an den Kopf langen".
Bei Kneipen wird aber genau so
argumentiert: "Zu wenig attraktive
NR-Gaststätten, also Verbot von Raucherkneipen."
Wo ist nur das Vertrauen in die marktwirtschaftlichen Kräfte, bei denen
Angebot und Nachfrage sich gegenseitig bedingt beeinflussen, hingekommen. Alles mit
der verheerenden Finanzkrise abhanden gekommen!?
Oh, wie sehne ich mich zu der Zeit zurück, als Politikern
"sichtbar" die Köpfe
bei ihren Kabinetts-Sitzungen rauchten und gute Entscheidungen für
unser Land auf den Weg gebracht wurden.
Hängt das vielleicht mit dem Rauchen
zusammen? - Ich will es nicht ganz ausschließen. (
Siehe
hier.)
Aber zurück zum Thema:
Man könnte fast glauben, es sei verboten,
Nichtrauchergaststätten anzubieten, wenn man den
"tödlichen"
Argumenten der
Verbotsbefürworter folgt, die die Gefahren des Passivrauches
so "heraufbeschwören".
Als müsse jeder Mensch in Raucherkneipen
reingehen!???
Nebenbei bemerkt: Gastwirtschaften sind die einzigen (!) Betriebe, die den
mittlerweile auf 19 % angehobenen Mehrwertsteuersatz für Speisen und
alkoholfreie Getränke an den
Fiskus abführen müssen.
Also nix mit Grundbedürfnis auf Gaststättenbesuch -
im Gegenteil!
Solange Kneipen keinen Monopolstatus besitzen - wie
interessanterweise z.
B. so "mächtige" Betriebe wie Festzelte - steht dem Grundrecht auf Berufsfreiheit lediglich ein schwer zu konstruierendes Besuchsrecht
von Passivrauchvermeidern, Raucherkneipen besuchen dürfen zu müssen, gegenüber.
Aber dies hat ja nicht einmal der
Erste Senat des BVerfG bei seiner Entscheidung vom Juli 2008 hinterfragt.
Übrigens, Alles Gute zum 60.!
Bleibt zu hoffen, dass unser Grundgesetz nicht in Rente geht (!), oder sind
wir bereits in einer Art Gleitzeit?
Vielleicht hilft uns ja auch die - ältere - Bayerische Verfassung aus dem
"Schlamassel" - mit den angeblichen (!)
"Vorgaben" des Bundesverfassungsgerichts ("
obiter
dictum") - raus. Zu hoffen wär's natürlich!
Wir haben am 24. Februar 2009 einen
Eilantrag an den Bayerischen
Verfassungsgerichtshof (pdf) gestellt.
-.-
Nachtrag:
Unser Eilantrag wurde vom Bay. VerfGH in einer Art
"copy&past-Verfahren" [identische Urteilsbegründung zu einer früheren Entscheidung] abgelehnt.
Ohne auch
nur auf eines unserer detaillierten Argumente einzugehen, die beim
"Kopiervorlage-Verfahren"
nicht ansatzweise dargelegt wurden. Woher der BayVerfGH dann aber seine
"mitkopierte" Kenntnis zog, dass unsere
vorgebrachten Argumente
"keine Aussicht auf Erfolg haben" sollen,
hat uns das Gericht leider nicht mitgeteilt.
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat sich zumindest nicht - sichtbar -
mit der Sache auseinandergesetzt:
Gegenüberstellung der BayVerfGH-Entscheidung(en) (pdf)
Bedauerlich, wie ich finde. Auch in Hinblick auf die eigene
"Existenzberechtigung" des BayVerfGH und der Notwendigkeit von
eigenständigem Bayerischen Verfassungsrecht.
Eine Riesenchance wurde hierbei für die Bayerische Verfassungsrechtssprechung
ausgelassen, so meine Meinung. In einem
"wie dafür geschaffenen Verfahren".
-
Na ja.
Bedauerlich ist/war diese (Nicht-)Entscheidung leider auch für uns, da uns der Bayerische Verfassungsgerichtshof in
einem grundsätzlich kostenfreien Verfahren 1000,- €
"Strafgebühr"
aufgebrummt hat. Sich selbst jedoch die eigentlich erforderliche Folgenabwägung für und
gegen den Erlass der
Einstweiligen Anordnung ersparte.
Folge aus diesen
"Erkenntnissen":
Ich habe mich entschieden, selbst eine Verfassungsbeschwerde zu schreiben. -
Von einem Wirt kann ja wohl "etwas" Verfassungsrecht erwartet werden. ;-)
Nun beschäftigen wir also auch das Bundesverfassungsgericht mit unseren
Argumenten:
Hier meine Verfassungsbeschwerde vom
20. August 2009 (pdf).
Wir warten ...
Euer
Raucherwirt
... wie so oft auf Hoher See und vor Gericht in Gottes Hand. ;-)
Weiterer Nachtrag: Wie ich heute Nachmittag (30.
September 2009) erfahren habe, will das Bundesverfassungsgericht morgen über
meine Verfassungsbeschwerde entscheiden. Schaun mer mal.
25./27. Mai & 30. September 2009
Ich möchte Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich kein Jurist bin - keine Rechtsauskünfte erteile - und
das von mir
i. S. Rauchverbot niedergeschriebene lediglich meine persönliche Rechtsauffassung darstellt.
-.-
Copyright © Treff GmbH (Robert Manz), 2008-2011: Inhalte und Informationen
auf dieser Homepage sind - im Sinne des deutschen UrhG sowie internationaler Übereinkommen - urheberrechtlich geschützt.
Bestimmte Rechte vorbehalten.