Das Verbotsgesetz "GSG" kann ab dem 1.1.2008 nicht
zur Anwendung kommen, weil …
1. die Übergangsfrist von knapp 20 Tagen zwischen Gesetzbeschluss und
-gültigkeit zu kurz ist (angemessen wären, wenn überhaupt, dann Jahre -
siehe Punkt 7);
2.
kein "Passivrauchvermeider" gezwungen ist, ein Raucherlokal aufzusuchen
und daher auch nicht vor angeblichen Gefahren in meiner Kneipe
"geschützt" werden muss;
3. Rauchen, als der
Konsum eines legalen und an Erwachsene frei
verkäuflichen Produkts, eine völlig legale Handlung ist, welche unsere
Kunden in ihrer Freizeit vornehmen können und auch keine Krankheit ist
(sogar stressbedingte Krankheiten vermeidet);
4. jeder Beruf vom Bildschirmarbeitsplatz bis zum Kohlekumpel seinen
berufsspezifischen Gefahren unterliegt und der
Nichtraucherschutz am
Arbeitsplatz ein Scheinargument ist, wenn man die reale Struktur der
meist selbst rauchenden Beschäftigten im Gastgewerbe betrachtet.
Im
Übrigen
unterliegt der Arbeitsschutz
der Bundesgesetzgebung, welche
insbesondere im Gastgewerbe Ausnahmen beim Nichtraucherschutz am
Arbeitsplatz vorsieht (
§
5 Abs. 2. Arbeitsstättenverordnung);
Unsere Mitarbeiter haben sich gezielt und wissend an einem
Arbeitsplatz beworben, an dem geraucht werden darf. Sie
wollen vom
Gesetzgeber nicht "zwangsgeschützt" werden!
5. mir meine verfassungsmäßig verbürgte freie Berufswahl
handstreichartig, von einem Tag auf den nächsten, aberkannt wird:
Der
Betrieb einer
Kneipe, welche von vornherein an den Bedürfnissen von
Rauchern ausgerichtet und nur durch eine längere Verweildauer verbunden
mit einem entsprechenden Getränkekonsum dieses Zielpublikums rentabel zu
führen
ist. Das setzt zwingend die Möglichkeit voraus,
unsere Gäste im Lokal rauchen
lassen zu können;
6.
es diesen künstlich herbeigeredeten Bedarf an Nichtraucherlokalen
nicht gibt - und falls doch, er bereits jetzt im Rahmen der freien
Marktwirtschaft "bedient" werden kann: Wo immer Rauchverbote in
Gaststätten gesetzlich vorgeschrieben wurden, klagten die Wirte über
ausbleibende rauchende Gäste, die keineswegs durch einen wachsenden
Zustrom von Nichtrauchern ersetzt werden konnten - erst recht nicht in
der getränkeorientierten Gastronomie;
7.
meine Investitionen von 200.000,- € in ein funktionierendes
Raucherlokal also faktisch über Nacht
wertlos werden (Eigentumsrechte);
8.
massiv Arbeitsplätze vernichtet werden (in meiner Kneipe: alle!)
Schon zehn bis zwanzig Prozent Umsatzrückgang machen meine Kneipe
unrentabel - zuerst kann im Sommerhalbjahr durch den jahreszeitlich
bedingten niedrigeren Grundumsatz das Hauptlokal nicht mehr geöffnet
werden und durch die aufgelaufenen Grundkosten sowie die niedrigeren
Winterhalbjahresumsätze
das Gesamtlokal nicht mehr kostendeckend
betrieben werden - (Dominoeffekt);
9. Verfassungsmäßig verbürgte
Grundrechte nicht nur mir als Wirt, sondern auch meinen Gästen
völlig unverhältnismäßig aberkannt werden, in dem erwachsenen Bürgern
aus einem falsch verstandenen Fürsorgebegriff heraus und gegen deren
Willen
massiv in deren
Lebensgewohnheiten eingegriffen wird;
10. erstmals bei einer Ordnungswidrigkeit von einer ganzen Berufsgruppe
Hilfssheriff-Funktionen abverlangt werden.
Wirte müssen gegen ihren
Willen ordnungswidrige Handlungen ihrer Gäste verfolgen und
sanktionieren, um sich selbst nicht der Strafverfolgung auszusetzen -
ein rechtsstaatlich bedenkliches Novum!
Die Tendenz von Politikern, bevormundend und verfassungswidrig in das
Leben erwachsener Bürger, Andersdenkender und Anderslebender
einzugreifen, muss gestoppt werden! Im Rahmen meiner zu erwartenden
Bußgeldverfahren hoffe ich auf eine
verfassungskonforme Rechtssprechung.
Ich werde auch nach dem 1.1.2008 von meinem Hausrecht Gebrauch machen
und das Rauchen im meinem Lokal gestatten!
Menschen sind keine Hunde,
die man auf die Straße schickt!
Ich möchte Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich kein Jurist bin - keine Rechtsauskünfte erteile - und
das von mir
i. S. Rauchverbot niedergeschriebene lediglich meine persönliche Rechtsauffassung darstellt.
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