Diese Gedanken sind wirklich nur für "Insider" zur
Diskussionsgrundlage:
Wenn Sie als Volksvertreter (unbedingt) wollen, dann kann
noch bei Monopolbetrieben - wie Festzelten oder Discos -
die zusätzliche Vorschrift eingeführt werden, dass mind. 30
% der Fläche rauchfrei gehalten werden müssen*. Die
rechtliche Begründung für diesen Zusatz-Eingriff ergibt sich
aus dem
Monopolstatus dieser Betriebe.
[*Hier dürfen Sie dann noch etwas detaillierter werden, z.
B. dass der Betreiber durch geeignete räumliche oder
technische Maßnahmen dafür Sorge zu tragen hat, dass diese
Bereiche rauchfrei gehalten werden müssen, incl. Zugang zu
den Sanitäranlagen - aber bitte übertreiben Sie`s nicht mit
den möglichen Gefahren des Passivrauches. - Derzeit müssen
auch NR durch die "Rauchschwaden" der auf dem Gehweg vor
Kneipen stehenden Raucher.]
Bei der Kennzeichnung empfehle ich übrigens
nur zwei klare
Zeichen - einem Wirt, der das Rauchen gestattet, bleibt es
nämlich unbenommen, neben dem Rauchersymbol auch für seine
Nichtraucherbereiche zu werben (ohne dass dafür bestimmte
staatliche Kriterien für ein Mischsymbol festgelegt werden
müssten, welche wieder nur zu unsäglichen Diskussionen
führen würden.)
Bezüglich des
Arbeitsschutzes hat der Bund die
Gesetzgebungskompetenz wahrgenommen und in
Art. 5, Abs. 2 Arbeitsstättenverordnung geregelt.
Zustimmungspflicht der Beschäftigten kann vom Bund jederzeit
gesetzgeberisch ergänzt werden.
Haben Sie Vertrauen in unsere Freie Marktwirtschaft!
Die
Kennzeichnungspflicht hilft Angebot und Nachfrage zu
regeln - und Sie haben im Landtag wieder die Zeit, sich
wichtigeren Dingen zu widmen!
Ich möchte Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich kein Jurist bin - keine Rechtsauskünfte erteile - und
das von mir
i. S. Rauchverbot niedergeschriebene lediglich meine persönliche Rechtsauffassung darstellt.
-.-
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