Vor knapp zehn Jahren
entschied bereits das Bundesverfassungsgericht,
dass "gerade
diejenigen Lebensbereiche, in denen sich der Einzelne den
Raucheinwirkungen nicht ohne weiteres entziehen" kann, von staatlichen
Regulierungen betroffen sind.
Ein "Passivrauchvermeider" muss sich einem Raucherlokal nicht einmal
entziehen!
Es genügt für ihn, dort nicht hineinzugehen!
Ich möchte Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich kein Jurist bin - keine Rechtsauskünfte erteile - und
das von mir
i. S. Rauchverbot niedergeschriebene lediglich meine persönliche Rechtsauffassung darstellt.
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