Viele Bürger und Wirte werden vermutlich auf Grund
des Gesetzes verwarnt werden.
Damit eine Verwarnung jedoch rechtswirksam werden kann, muss diese vom
Betroffenen angenommen (akzeptiert) und bezahlt werden. Es steht jedem
frei, dies zu tun oder nicht!
Wird das "Verwarnungs-Angebot" abgelehnt, wird eine
Ordnungswidrigkeitenanzeige erstattet (mit - ich schätze mal - ca. 20 €
Verwaltungsgebühren obendrauf) und vom Ordnungsamt ein Bußgeldbescheid
ausgestellt.
Nur gegen diesen Bußgeldbescheid gibt es dann das Rechtsmittel des
Einspruches. - Genau so wie bei jeder Verkehrsordnungswidrigkeit auch.
Übrigens sind die erstinstanzlichen Gerichtskosten beim Amtsgericht weit
geringer, als von vielen angenommen. Schön wäre es, wenn es in diesem
Lande auch ein paar Mitstreiter geben würde, die sich wenigstens das
Einspruchsverfahren bis zum örtlichen AG leisten können, damit dieses
üble Gesetz - mit möglichst vielen Individualfällen - beim
Bundesverfassungsgericht landet.
Ich werde den eben beschriebenen Einspruchsweg gehen und mein Recht
einfordern, vor einem ordentlichen Gericht die oben genannten
Standpunkte vertreten zu können, um Rechtssicherheit zu bekommen.
Unser "Raucherthema" dürfte für den einen oder anderen "Vorsitzenden"
nicht gerade einfach zu entscheiden sein - insbesondere vor dem
Hintergrund des
Art 100 GG, denn er möchte ja niemanden wegen eines
verfassungswidrigen Gesetzes, welches möglicherweise später vom
Bundesverfassungsgericht "kassiert" wird - voreilig verurteilen.
Bekanntlich ist man vor Gericht und auf Hoher See in Gottes Hand … - Wir
werden sehen, ob der Freistaat Bayern oder - zusammen mit anderen - ein
Wirt aus Memmingen Recht bekommt - … und ich auf meiner Kreuzfahrt im
Februar/März um Kap Hoorn ebenfalls auf den Segen des Allmächtigen
hoffen kann!
In diesem Sinne ein Gutes Neues Jahr 2008! ;-)
Ich möchte Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich kein Jurist bin - keine Rechtsauskünfte erteile - und
das von mir
i. S. Rauchverbot niedergeschriebene lediglich meine persönliche Rechtsauffassung darstellt.
-.-
Copyright © Treff GmbH (Robert Manz), 2007: Inhalte und Informationen
auf dieser Homepage sind - im Sinne des deutschen UrhG sowie internationaler Übereinkommen - urheberrechtlich geschützt.
Bestimmte Rechte vorbehalten.